Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Mai 2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes 01/2025 zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich: Lage: Der Geltungsbereich befindet sich auf der Freifläche westlich an der öffentlichen Straße „Seehäuser Straße“, direkt an das Wohngebiet „Diesterwegring“ anschließend. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 11.250 m².
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 10. Juni 2025 bis 11. Juli 2025 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten: Montag Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), Büro 24, während der Dienststunden abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch 03949/912-223 oder per E-Mail planungsabteilung@oscherslebenbode.de) wird gebeten. Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 11. Juli 2025 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an die E-Mailadresse planungsabteilung@oscherslebenbode.de.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) https://www.oscherslebenbode.de/Home/Wirtschaft-Bauen/Bauen/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oschersleben/beteiligung/themen/1001608 veröffentlicht.
Hinweise: 1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 2) Anfragen oder Terminabstimmungen Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949/912-223 vereinbart werden. 3) Datenschutzinformation Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Stadt Oschersleben (Bode), den 06. Juni 2025 gez. Kanngießer Bürgermeister
Herr Bernd Schmidt Telefon: 03949 912 223 E-Mail: bernd.schmidt@oscherslebenbode.de
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