Verschiebung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ Groß Germersleben, Klein Oschersleben, Peseckendorf
Die Bekanntmachung zu dem Bebauungsplan 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ bezüglich der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte zu früh. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt voraussichtlich im August 2025 und wird erneut vorab im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) bekanntgemacht.
Stadt Oschersleben (Bode), den 10. Juni 2025
gez. Kanngießer
Bürgermeister
Herr Bernd Schmidt Telefon: 03949 912 223 E-Mail: bernd.schmidt@oscherslebenbode.de