Bebauungsplan Stadt Oschersleben (Bode) Öffentliche Auslegung

B-Plan 09/2022 "Repowering Windpark Sonnenberg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.08.2025 bis 19.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ Groß Germersleben, Klein Oschersleben, Peseckendorf

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die amtliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ ist auf der Homepage unter www.oscherslebenbode.de/Amtliche-Bekanntmachung/ veröffentlicht.

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Mai 2025 den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ in den Gemarkungen Groß Germersleben, Klein Oschersleben, Peseckendorf in der Fassung aus Mai 2025 beschlossen und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen.

Derzeit werden innerhalb des Geltungsbereiches 37 Windkraftanlagen betrieben. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ ist ein Repowering. Im Zuge des geplanten Repowering sollen die bestehenden Windkraftanlagen durch größere und leistungsstärkere Windkraftanlagen ersetzt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung des Planentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit

vom 18. August 2025 bis zum 19. September 2025

auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oschersleben/beteiligung/themen/1001609.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum auch in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich ausliegen. Die Auslage erfolgt zu jedermanns Einsicht zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mittwoch Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Umweltbericht und den weiteren umweltbezogenen Unterlagen verfügbar:

o             Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter zusammen mit den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz des § 1a BauGB, insbesondere

o             Fläche – Informationen zur Flächeninanspruchnahme und -bedarf, möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Minimierungsmaßnahmen

o             Boden – Informationen zu den Bodenverhältnissen, möglichen Auswirkungen infolge der Planung auf die Bodenstruktur und –Funktionen, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

o             Wasser – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen

o             Luft und Klima – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung

o             Pflanzen und Biotope - Aussagen zur potentiell natürlichen Vegetation, Biotoptypen sowie möglichen bau-, anlagenbedingten Wirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

o             Tiere – Informationen zu den Auswirkungen der Planung insbesondere auf Brutvögel (hier besonders Rot- und Schwarzmilan), Zug- und Rastvögel, Fledermäuse sowie Feldhamster - einschließlich Aussagen zu den Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG

o             Biologische Vielfalt - Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung

o             Landschaft – Informationen zu den Landschaftsraumeinheiten und zu den entstehenden Veränderungen im Landschaftsraum sowie möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

o             Mensch/Gesundheit/Bevölkerung – Informationen zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, ausdrücklich zu Schallimmissionen unter Berücksichtigung der vorhandenen Windkraftanlagen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

o             Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen

o             Eingriffs- Ausgleichsbilanz - Bilanzierung der Eingriffe, die durch die Planung vorbereitet werden, Festlegung von Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entsprechend §§ 14 und 15 BNatSchG.

Neben den aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden folgende wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen veröffentlicht:

  • Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ der Stadt Oschersleben (Bode) in den Ortsteilen Groß Germersleben, Klein Oschersleben und Peseckendorf, Stand März 2025
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ der Stadt Oschersleben (Bode), Stand Juli 2025

Während des oben genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an die unten genannte E-Mail-Adresse übermittelt werden, können aber auch schriftlich übersandt oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), während der Dienststunden abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03949 912- 223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Oschersleben (Bode), den 01. August 2025

gez. Kanngießer

Bürgermeister

Kontakt

Herr Bernd Schmidt
Telefon: 03949 912 223
E-Mail: bernd.schmidt@oscherslebenbode.de

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