Gesetzentwurf Regionale Planungsgemeinschaft Halle Landes- und Regionalplanung

Neuaufstellung Raumordnungsplan Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 12.02.2025 bis 11.04.2025
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Öffentliche Bekanntmachung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle

Öffentliche Auslegung des Regionalen Entwicklungsplanes / Raumordnungsplanes:

  1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle  mit Begründung und Umweltbericht
Hier geht's zum Beteiligungsverfahren

Hiermit beteiligt der Kommunale Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Halle (Regionalplanung) gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) frühzeitig die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht.

Gemäß § 2 Abs. 4 LEntwG LSA obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Regionalplanung die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Halle. Sie nehmen diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemeinschaften wahr.

Die Planungsregion Halle umfasst räumlich die Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis, die kreisfreie Stadt Halle sowie den Landkreis Mansfeld-Südharz mit der Lutherstadt Eisleben, den Städten Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Mansfeld sowie der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.

  1. Bisherige Schritte im Planverfahren

Die Regionalversammlung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle hat am 28.11.2023 die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle beschlossen (Beschluss-Nr.: II/2023/007). Ebenso wurde die Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung beschlossen, die der Planung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie zugrunde gelegt wird.

Am 16.01.2024 wurden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 7 Abs. 5 LEntwG LSA über die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien unterrichtet.

Das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung gemäß § 8 Abs. 1 ROG in Verbindung mit § 7 Abs. 6 LEntwG wurde vom 11.07.2024 bis 31.08.2024 durchgeführt.

Vom 03.07.2024 bis 10.10.2024 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Gemeinden und Verbandsgemeinden der Planungsregion Halle.

Die Regionalversammlung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle hat am 06.11.2024 mit Beschluss Nr. II-09-2024 den 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht beschlossen und für das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freigegeben.

2) Inhalt des Raumordnungsplans

Hiermit wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme:

- zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle,

- zur Anlage: Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung,

- zu den Festlegungskarten,

- zu seiner Begründung,

- sowie zum Umweltbericht

gegeben. 

Im 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle werden zu diesen einzelnen Inhalten textliche und kartographische Festlegungen getroffen:

Nutzung der Windenergie

  • 57 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit einer Gesamtfläche von 10.071,30 ha (2,71 % der Fläche der Planungsregion Halle),
  • 49 Beschleunigungsgebiete für die Nutzung der Windenergie mit einer Gesamtfläche von 8.415,70 ha,

Nutzung der solaren Strahlungsenergie

  • Solaranlagen auf Freiflächen,
  • besondere Solaranlagen,

Nutzung der Wasserenergie

  • Wasserkraftwerke,
  • Gewässer-to-Heat,
  • Aquiferspeicher.

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle dient u.a. der Umsetzung des § 9a Abs. LEntwG LSA, wonach ein prozentualer Anteil der Planungsregion Halle für die Windenergienutzung auszuweisen ist.

Als regionale Teilflächenziele für die Windenergienutzung in der Planungsregion Halle sind zu erreichen:

- bis zum 31.12.2027 1,9 % (7.052 ha) der Fläche der Planungsregion sowie

- bis zum 31.12.2032 2,3 % (8.538 ha) der Fläche der Planungsregion Halle.

Die Auslegung des Raumordnungsplanes 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht erfolgt

vom 12.02.2025 bis zum 11.04.2025.

Der Raumordnungsplan 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 7 Abs. 5 LEntwG LSA unter der folgenden Internetadresse eingestellt:

https://www.planungsregion-halle.de/seite/674075/stpl-erneuerbare-energien.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden während des oben genannten Veröffentlichungszeitraums folgende analoge Zugangsmöglichkeiten angeboten:

Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle,

Willy-Brandt-Straße 87, 06110 Halle (Saale),

zu den folgenden Zeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

Kreisverwaltung Burgenlandkreis

Bauordnungsamt, Zimmer 018, Sekretariat,

Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels

zu den folgenden Zeiten:

- Dienstag:           8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17.30 Uhr

- Donnerstag:      8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

- Freitag:              8:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

Kreisverwaltung Landkreis Mansfeld-Südharz

Fachbereich 1, Kreisplanung/ ÖPNV, Haus 2, Zimmer 1.05,

Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen,

zu den folgenden Zeiten:

  • Montag:             8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Dienstag:           8:30 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Donnerstag:      8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag:              8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Kreisverwaltung Saalekreis

Domplatz 9, Zwischengeschoss, 06217 Merseburg,

zu den folgenden Zeiten:

  • Dienstag:           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag:    9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

Stadtverwaltung Halle

Foyer, Neustädter Passage 18, in 06122 Halle (Saale),

zu den folgenden Zeiten:

- Montag:             8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

- Dienstag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

- Mittwoch:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

- Donnerstag:      8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

- Freitag:              8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 9 Abs. 2 ROG abgegeben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Gemäß § 7 Abs. 5 LEntwG LSA ist den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Öffentlichkeit nach § 9 ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch über die Online-Beteiligung eingereicht werden.

Auf der Internetseite unter: https://www.online-beteiligung.de/halle9

haben Sie die Möglichkeit, elektronisch Ihre Stellungnahme zu einzelnen Festlegungen abzugeben.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an

stpl_energie@planungsregion-halle.de

übermittelt werden.

Stellungnahmen können per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Regionale Planungsgemeinschaft Halle

Geschäftsstelle

Willy-Brandt-Straße 87

06110 Halle (Saale).

In der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle (Anschrift: siehe oben) können während folgender Zeiten Stellungnahmen zur Niederschrift abgegeben werden:

- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 15:30 Uhr

- Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Darüber hinaus steht die Faxnummer: (0345) 2093.8319 zur Verfügung.

Halle (Saale), den 20.12.2024

gez. Götz Ulrich

Vorsitzender

Regionale Planungsgemeinschaft Halle

Kontaktperson

Regionale Planungsgemeinschaft Halle

Willy-Brandt-Straße 87

06110 Halle (Saale)

0345 20938312

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