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Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweis im Bauleitplanverfahren
Dieser Datenschutzhinweis ergeht im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung von Bauleitplanverfahren.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist:
Stadt Braunsbedra
Markt 1
06242 Braunsbedra
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter der Stadt Braunsbedra
Markt 1
06242 Braunsbedra
Tel.: 034633-40166
E-Mail: datenschutz@braunsbedra.de
Auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet bzw. erhoben?
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im
Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der
Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?
Vorname, Name, Adresse und sonstige Kontaktdaten; Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind; Daten, die im Rahmen von Stellungsnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten).
An welche Empfänger werden die Daten weitergeleitet?
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat / Gemeinderat / Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Zudem können die Daten an höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln weitergegeben werden und auch an Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit der Baulleitpläne. Zudem können Ihre Daten an Dritte weitergeben werden, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt Braunsbedra eingebunden sind.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Rechte der betroffenen Personen bei der Datenverarbeitung
Sie können über die oben genannten Kontaktdaten folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:
- Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art.15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben als Betroffener das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden, die für die Stadt Braunsbedra zuständig ist:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otte-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg; Tel.: 0391-818030, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt
Hinweis: Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.