Bebauungsplan Stadt Braunsbedra Öffentliche Auslegung

Öffentlichkeitsbeteiligung - Bebauungsplan Nr. 21 " Wohnbebauung am Runstedter Weg Großkayna" in Braunsbedra

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 10.11.2025 bis 12.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum

Bebauungsplan Nr. 21 „Wohnbebauung am Runstedter Weg Großkayna“

in Braunsbedra, OT Großkayna

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohnbebauung am Runstedter Weg Großkayna“ der Stadt Braunsbedra im Ortsteil Großkayna gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr.: SR-669/2025). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich befindet sich im Westen des Ortsteils Großkayna der Stadt Braunsbedra. Im Norden und im Westen grenzt der Runstedter Weg, im Süden grenzt ein Gehweg und dahinterliegender Sportplatz mit einer Grünfläche, im Südosten grenzt ein Friedhof und im Nordosten private Gartenanlagen an das Plangebiet an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 36/31, 36/35 und 36/37 in der Flur 6 der Gemarkung Großkayna. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst ca. 1,0 ha. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.

Übersichtskarte:

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21

„Wohnbebauung am Runstedter Weg Großkayna“ in Braunsbedra, OT Großkayna

Großkayna

Räumlicher Geltungsbereich

(DTK 25 © (© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2022)

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohnbebauung am Runstedter Weg“ in der Fassung vom Juni 2025 ist mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

in der Zeit vom

10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

über die Homepage der Stadt Braunsbedra unter https://www.braunsbedra.de à Wirtschaft & Bauen à Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung einsehbar.

Während der genannten Frist sind die Unterlagen auch über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de einsehbar.

Zusätzlich sind die Unterlagen unter https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html einsehbar.

Die genannten Unterlagen können während der genannten Frist alternativ im Rathaus der Stadt Braunsbedra, Markt 1, 06242 Braunsbedra, Bauamt, während der Öffnungszeiten des Rathauses oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 034633-400, per Fax unter 034633-40100, per Mail an stadtplanung@braunsbedra.de oder persönlich während der Öffnungszeiten möglich.

Montag           07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag         08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch         07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag     07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag            08:00 - 12:00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens, z.B. durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet, z.B. Altbergbau
  • Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, z.B. durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und geplanten, bodenverbessernden Maßnahmen (z.B. Begrenzung der Versiegelung)

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, z.B. durch Überbauung und Versiegelung sowie einen veränderten Niederschlagswasserabfluss
  • Baugrundgutachten mit Aussagen zur möglichen Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, z.B. durch Überbauung und durch eine geänderte Flächennutzung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, z.B. durch Überbauung und Versiegelung sowie eine geänderte Flächennutzung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen
  • Informationen zu erforderlichen Waldumwandlungsmaßnahmen und geplanten Aufforstungsmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit einer Bestandsaufnahme für die im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage von Artabfragen, Potentialabschätzungen und durchgeführten Begehungen sowie einer Betroffenheitsabschätzung für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten Fledermäuse, Vögel, Reptilien
  • Bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung sowie eine geänderte Flächennutzung
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (Entfernen von Totholz und Steinhaufen)

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen
  • Aussagen zu den auf das Plangebiet und aus dem Plangebiet wirkenden Immissionen (z.B. Verkehrslärm, Geruch)

Kultur- und Sachgüter

  • Keine Betroffenheit von Kulturdenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum

Sonstige Angaben

  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Beschreibung kumulierender Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Vorhaben
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen-Anhalt
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
  • Anfälligkeit für Unfälle, Katastrophen oder gegenüber den Folgen des Klimawandels

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an stadtplanung@braunsbedra.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Für Fragen steht neben dem Bauamt der Stadt Braunsbedra auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls ausliegt.

Braunsbedra, den 28.10.2025                       - Siegel -                    

                                                                                                          Schmitz

                                                                                                          Bürgermeister

                                                                                                          Stadt Braunsbedra

Kontakt

Stadt Braunsbedra

Bauamt

Markt 1

06242 Braunsbedra

E-Mail: stadtplanung@braunsbedra.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis im Bauleitplanverfahren

Dieser Datenschutzhinweis ergeht im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung von Bauleitplanverfahren.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist:

Stadt Braunsbedra

Markt 1

 06242 Braunsbedra

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Datenschutzbeauftragter der Stadt Braunsbedra

Markt 1

06242 Braunsbedra

Tel.: 034633-40166

E-Mail: datenschutz@braunsbedra.de

Auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet bzw. erhoben?

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im

Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der

Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?

Vorname, Name, Adresse und sonstige Kontaktdaten; Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind; Daten, die im Rahmen von Stellungsnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten).

An welche Empfänger werden die Daten weitergeleitet?

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat / Gemeinderat / Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Zudem können die Daten an höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln weitergegeben werden und auch an Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit der Baulleitpläne. Zudem können Ihre Daten an Dritte weitergeben werden, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt Braunsbedra eingebunden sind.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Rechte der betroffenen Personen bei der Datenverarbeitung

Sie können über die oben genannten Kontaktdaten folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

-           Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art.15 DSGVO)

-           Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)

-           Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

-           Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

-           Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

-           Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

-           Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben als Betroffener das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden, die für die Stadt Braunsbedra zuständig ist:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otte-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg; Tel.: 0391-818030, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt

Hinweis: Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung - B-Plan Nr. 21 Entwurf
  • Begründung - B-Plan Nr. 21 Entwurf
  • Anlage 1 Baugrundgutachten - Begründung B-Plan Nr. 21
  • Umweltbericht - B-Plan Nr. 21 Entwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Datenschutzblatt
  • Bekanntmachung

Informationen

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