Bebauungsplan Gemeinde Salzatal Öffentliche Auslegung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Wettiner Straße" Gemeinde Salzatal OT Beesenstedt

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.07.2024 bis 25.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Auszug aus der Liegenschaftskarte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt © Beo-Basis-DE/ LVermGeo LSA, (2022, A18-8007094-13)

Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wettiner Straße“
im Ortsteil Beesenstedt


Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat in öffentlicher Sitzung am 07.05.2024 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wettiner Straße“ mit Begründung und Anlagen gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet eine formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich in der Gemarkung Beesenstedt, am östlichen Ortsrand und schließt unmittelbar an die Wettiner Straße an. Katastermäßig umfasst der Geltungsbereich das Flurstück 539, der Flur 6 in der Gemarkung Beesenstedt. Die Lage in der Ortschaft ist in der Karte dargestellt.

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.  

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wettiner Straße“ (Stand März 2024) wird mit Begründung in der Zeit vom 24. Juni 2024 bis einschließlich 25. Juli 2024 während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde, zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 (2) BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Salzatal unter:
https://www.gemeinde-salzatal.de/de/oeffentliche_Auslegungen.html

eingesehen werden. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a BauGB.

Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Salzatal, den 08.05.2024

gez. Ina Zimmermann

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Bereich Bauleitplanung der Gemeinde Salzatal

Straße der Einheit 12 a

06198 Salzatal

E-Mail: bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de

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