Flächennutzungsplan Hansestadt Salzwedel Frühzeitige Beteiligung

9. Änderung des Flächennutzungsplanes ("Einkaufsmarkt Lüneburger Straße 5")

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.05.2025 bis 13.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 01. November 2023 den Aufstellungsbeschluss zu dem Bauleitplan beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Verbrauchermarktes. Um das Gesamtkonzept zu verwirklichen ist es erforderlich, dass zuvor die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen städtischen Bauhofs in der Lüneburger Straße 5. Der Änderungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Flächengröße von ca. 0,9 ha, welche zur Sonderbaufläche für Einzelhandel geändert werden soll.

Das Plangebiete des Bauleitplans sind in dem Kartenauszug durch eine breite Linie kenntlich gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) kann der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans („Sonderbaufläche Einzelhandel – Lüneburger Straße 5“) einschließlich der Begründungen und Umweltberichten

vom 05.05.2025 bis zum 05.06.2025

im Internet auf der Homepage der Hansestadt Salzwedel (www.salzwedel.de >Politik & Verwaltung >Bekanntmachungen >II. Öffentliche Auslegung & Beteiligung) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Planunterlagen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 41 (2.Obergeschoss), 29410 Salzwedel, während der Dienststunden

 
Montag und Donnerstag:                     8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag                                                  8:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag                            8:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Hansestadt Salzwedel abgegeben werden.

Stellungnahmen per E-Mail sind zu richten an stadtplanung@salzwedel.de, Stellungnahmen per Post an Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, 29410 Salzwedel. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Salzwedel, den 30.04.2025               - Siegel -                                 Hansestadt Salzwedel

                                                                                                              gez. der Bürgermeister

Kontakt

Hansestadt Salzwedel 

Bauamt

An der Mönchskirche 5

29410 Salzwedel

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen sowie das Formblatt „Allgemeine Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO“ sind auf der Seite https://www.salzwedel.de/de/datenschutz.html erhältlich.

Gegenstände

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  • 01 Planzeichnung
  • 02 Begründung

Informationen

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