Bebauungsplan Hansestadt Salzwedel Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 44-25 "Feuerwehr Andorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.07.2025 bis 29.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 44-25 „Feuerwehr Andorf“ der Hansestadt Salzwedel gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 30. April 2025 den Aufstellungsbeschluss zu dem Bauleitplan beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Ziel und Zweck der Planung ist die Zusammenlegung der drei Ortsfeuerwehren Andorf, Hestedt und Rockenthin. Als neuer Standort wurde Andorf als Mittelpunkt der drei Ortslagen ausgewählt. Das vorhandene Feuerwehrgebäude kann aufgrund der örtlichen Begebenheit und aus Platzgründen nicht erweitert werden, so dass ein neuer Standort gesucht werden musste.

Das Plangebiet umfasst ca.0,8123 ha und befindet sich direkt an der Straße „Andorf“ bzw. an der Kreisstraße K 1378, inmitten der Ortschaft Andorf. Die genauere Abgrenzung ist im nachstehend abgebildeten Kartenauszug durch eine breite Linie kenntlich gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) kann der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 44-25 „Feuerwehr Andorf“ einschließlich der Begründung, in der Zeit

vom 28.07.2025 bis zum 29.08.2025

im Internet auf der Homepage der Hansestadt Salzwedel (www.salzwedel.de >Politik & Verwaltung >Bekanntmachungen >II. Öffentliche Auslegung & Beteiligung) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Planunterlagen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 41 (2.Obergeschoss), 29410 Salzwedel, während der Dienststunden

            Montag, Donnerstag                          08:00 – 15:30 Uhr

            Dienstag                                             08:00 – 17:30 Uhr

            Mittwoch, Freitag                                08:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Hansestadt Salzwedel abgegeben werden.

Stellungnahmen per E-Mail sind zu richten an stadtplanung@salzwedel.de.

Stellungnahmen per Post richten Sie bitte an das Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, 29410 Salzwedel.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Salzwedel, 22. Juli 2025                                                            Hansestadt Salzwedel

                                                                                                   gez. Der Stellvertretende Bürgermeister

Kontakt

Hansestadt Salzwedel

Bauamt

An der Mönchskirche 5

29410 Hansestadt Salzwedel

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen sowie das Formblatt „Allgemeine Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO“ sind auf der Seite https://www.salzwedel.de/de/datenschutz.html erhältlich.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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