Flächennutzungsplan Hansestadt Salzwedel Frühzeitige Beteiligung

16. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehr Andorf“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.07.2025 bis 29.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans („Feuerwehr Andorf“) der Hansestadt Salzwedel gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 30. April 2025 den Aufstellungsbeschluss zu dem Bauleitplan beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Andorf.

Das für den zukünftigen Feuerwehrstandort zur Verfügung stehende Grundstück befindet sich direkt an der Straße „Andorf“ bzw. an der Kreisstraße K 1378, inmitten der Ortschaft Andorf. Der Änderungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Flächengröße von ca. 0,735 ha, welche zur Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ geändert werden soll.

Das Plangebiete des Bauleitplans sind in dem Kartenauszug durch eine breite Linie kenntlich gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) kann der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans („Feuerwehr Andorf“) einschließlich der Begründung in der Zeit

vom 28.07.2025 bis zum 29.08.2025

im Internet auf der Homepage der Hansestadt Salzwedel (www.salzwedel.de >Politik & Verwaltung >Bekanntmachungen >II. Öffentliche Auslegung & Beteiligung) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Planunterlagen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 41 (2.Obergeschoss), 29410 Salzwedel, während der Dienststunden

 
Montag und Donnerstag:                     8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag                                              8:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag                           8:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Hansestadt Salzwedel abgegeben werden.

Stellungnahmen per E-Mail sind zu richten an stadtplanung@salzwedel.de.

Stellungnahmen per Post richten Sie bitte an das Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, 29410 Salzwedel.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Salzwedel, 22.Juli 2025                                                             Hansestadt Salzwedel

                                                                                                   gez. Der Stellvertretende Bürgermeister

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Hansestadt Salzwedel

Bauamt

An der Mönchskirche 5

29410 Hansestadt Salzwedel 

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen sowie das Formblatt „Allgemeine Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO“ sind auf der Seite https://www.salzwedel.de/de/datenschutz.html erhältlich.

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