Außenbereichssatzung Stadt Landsberg Öffentliche Auslegung

Einbeziehungssatzung 08-Reußen ES 01 "Neue Bahnhofstraße" OT Reußen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 19.01.2026 bis 20.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfes der

Einbeziehungssatzung 08-Reußen ES 01 „Neue Bahnhofstraße“ OT Reußen

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2025 den Beschluss zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung 08-Reußen ES 01 „Neue Bahnhofstraße“ OT Reußen im Ortsteil Reußen der Stadt Landsberg gefasst.

In der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2025 billigte der Stadtrat der Stadt Landsberg den Entwurf der Einbeziehungssatzung 08-Reußen ES 01 „Neue Bahnhofstraße“ OT Reußen mit Begründung und Planzeichnung und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Das Satzungsgebiet befindet sich in im Osten der Ortschaft Reußen der Stadt Landsberg und umfasst die Flurstücke Nr. 32/2 und 32/3, Flur 1 der Gemarkung Reußen vollständig und weist eine Größe von ca. 6.190 m² auf.

Die Lage des Geltungsbereiches ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Da die Fläche momentan dem unbeplanten Außenbereich zuzuordnen ist, erfolgt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung können § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) angewendet werden. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird das Beteiligungsverfahren für die vorliegende Einbeziehungssatzung nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung 08-Reußen ES 01 „Neue Bahnhofstraße“ OT Reußen in der Fassung vom November 2025 wird mit Begründung und zeichnerische Darstellung zur Einbeziehungssatzung in der Zeit vom

19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026

Im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.stadt-landsberg.de/de/bauleitplanung.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten in der Stadtverwaltung Landsberg, Fachbereich Wirtschaftsförderung/Kultur und Sport, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg (Zimmer 5a) öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Montag:          9.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

Dienstag:        9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

Mittwoch:        9.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

Donnerstag:    9.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

Freitag:           9.00-12.00 Uhr

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (d.moron-wernicke@stadt-landsberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen (z.B. schriftlich und/oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Landsberg, Fachbereich Wirtschaftsförderung/Kultur und Sport, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg) abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an d.moron-wernicke@stadt-landsberg.de oder an christine.freckmann@slg-stadtplanung.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Landsberg auch das mit der Planung beauftragte Büro StadtLandGrün Stadt und Landschaftsplanung, Händelstraße 8, 06114 Halle (Saale), Telefon (0 345) 23977215, E-Mail: christine.freckmann@slg-stadtplanung.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Landsberg, den 17.12.2025

                                                                                                        -Siegel -

……………………………………..

Tobias Halfpap

Bürgermeister

Anlage:  Übersichtsplan mit Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung

Kontakt

Frau Daniela Moron-Wernicke
Telefon: 034602/24920
E-Mail: bauleitplanung@stadt-landsberg.de

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der

Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB

(Artikel 13 DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Dienststelle / Behördenname: Stadtverwaltung Landsberg, vertr. d. d. Bürgermeister

Anschrift: Köthener Straße 2, 06188 Landsberg

E-Mail-Adresse: info@stadt-landsberg.de

Telefonnummer: 034602.24911

Internet-Adresse: www.stadt-landsberg.de

3. Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

Dienststelle / Behördenname: Stadt Landsberg

Ansprechpartner: Dr. Andreas Melzer

Anschrift: kelobit IT-Experts GmbH, Thüringer Str. 31, 06112 Halle (Saale)

E-Mail Adresse: dsb@kelobit.de

Telefonnummer: +49 345 132553-80

Internet-Adresse: www.kelobit.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4.a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach dem Kommunalverfassungsgesetz LSA (KVG LSA) zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z. B. Stadtrat, Ausschüsse, Ortschaftsrat) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

4.b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz LSA verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogen Daten werden weitergegeben an:

-              die Mitglieder der Gemeindevertretung / des Bauausschusses im Rahmen der Bauleitplanung

-              die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel

-              das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen

-              Ggf. Dritte (bspw. Planungsbüros), denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und   Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde.

6. Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist.

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a)            Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über                die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).

b)           Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf    Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).

c)            Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung             der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel                17, 18 und 21 DSGVO).

d)           Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur      Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren               durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel                20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Frau Maria Christina Rost

Landesbeauftragte für den Datenschutz

Postfach 1947, 39009 Magdeburg

Telefon: 0391 81803 - 0 

Telefax:  0391 81803 - 33

E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der Landesbeauftragten entnehmen: www.datenschutzzentrum.de.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Entwurf Einbeziehungssatzung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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