Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Vorharz Erneute Beteiligung

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vorharz - Teilplan 1 - Stadt Schwanebeck

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.08.2025 bis 02.10.2025
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Planzeichnung

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner schriftlichen Sitzung am 14.03.2022 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Das vorrangige Ziel der Änderung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des dort schon vorhandenen Windparks. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Sonderbaufläche mit Nutzungsüberlagerung (Landwirtschaft / Windenergie) geändert werden.

Die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) im Parallelverfahren zum aufgestellten Bebauungsplan „Windpark Schwanebeck - Erweiterung“ in der Stadt Schwanebeck.

Aufgrund von Korrekturen im Geltungsbereich wird der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur Beteiligung veröffentlicht.

Der 2. Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 1 – Stadt Schwanebeck“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

25.08.2025 bis einschließlich 02.10.2025

auf der Webseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net) unter dem folgenden Ordner veröffentlicht:

Verbandsgemeindeverwaltung / Bau und Bauordnung / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung / Verbandsgemeinde

Des Weiteren sind die Unterlagen auch im Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link einsehbar:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de

Zusätzlich liegen im selben Zeitraum die Unterlagen in der Verbandsgemeinde Vorharz, Außenstelle Wedderstedt, Bauamt - Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue, zu den Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Terminvereinbarung (039423 851 - 67) auch zu anderen Zeiten möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Die Stellungnahme senden Sie bitte an Info@vorharz.net oder an die Adresse der Verbandsgemeinde Vorharz.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Herr Torsten Ilgenstein
Telefon: 039423 851 67
E-Mail: torsten.ilgenstein@vorharz.net

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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