Bebauungsplan Stadt Zerbst/Anhalt Öffentliche Auslegung

Öffentliche Beteiligung vorhabenbez. B-Plan Nr. 07/2024 "Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg OT Eichholz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.06.2025 bis 11.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan Geltungsbereich

Der Stadtrat hat am 11.12.2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leps OT Eichholz wurde im Parallelverfahren aufgestellt.

Gemäß der Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 22.01.2025 ist für das geplante Vorhaben eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig. Aus diesem Grund hat der Stadtrat am 23.04.2025 die Aufhebung des Beschlusses BV/0100/2024 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leps OT Eichholz beschlossen. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurden gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 23.04.2025 beschlossen (Beschluss-Nr. 0151/2024).

Ein privater Investor plant in der Ortschaft Leps OT Eichholz die Errichtung eines Einfamilienhauses mit angrenzender Pferdekoppel. Zu diesem Zweck soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg" OT Eichholz gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. 12 BauGB aufgestellt werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll hierfür die planungrsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses im Bereich des Eichholzer Weges innerhalb eines festgesetzten Baufeldes. Im rückwärtigen Bereich soll eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Pferdekoppel/Tierweide umgesetzt werden.

Der Vorhabenstandort befindet sich in Gänze innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Mittlere Elbe-Steckby. Nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Antrag auf Herauslösung aus dem LSG.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:

Umweltbericht (Stand August 2024, LA21 Landschaftsarchitektur®):

die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes sowie der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts

Der Umweltbericht enthält für die folgenden Schutzgüter umweltbezogene Informationen:

  • Pflanzen und Tiere
  • Mensch
  • Boden
  • Fläche
  • Wasser
  • Klima/Luft
  • Landschaftsbild/Erholung
  • Kultur- und Sachgüter

Bestandteil der auszulegenden Unterlagen sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen:

  • Stadt Zerbst/Anhalt, Löschwasser und verkehrstechnische Erschließung gesichert
  • Landesverwaltungsamt – Verweis auf die Untere Naturschutzbehörde Landkreis
  • Landesamt für Geologie und Bergwesen – geologische, hydrologische und bergbautechnische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen
  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – vorgeschaltete fachgerecht archäologische Dokumentation
  • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten – Belange sind nicht betroffen
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld,

Untere Wasserbehörde - Zustimmung

Immissionsschutz – Zustimmung

Abfallrecht – keine Einwände

Altlasten und Bodenschutz – keine Einwände, keine Altlastverdachtsfläche oder schädliche Bodenveränderungen

Naturschutz – Herauslösung aus dem Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“

und Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“

Denkmalschutz – denkmalrechtlicher Antrag ist zu stellen

Der Geltungsbereich umfasst ca. 11.500 m² und beinhaltet das Flurstück 81, Flur 7 in der Gemarkung Leps.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

  • im Osten durch landwirtschaftliche Fläche
  • im Norden durch den Eichholzer Weg
  • im Westen durch einen landwirtschaftlichen Weg
  • im Süden durch einen landwirtschaftlichen Weg

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den Eichholzer Weg von Norden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom März 2025 einschließlich Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Gehölzliste liegen vom

10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025

im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03 der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a in 39261 Zerbst/Anhalt, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:

Montag           9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr0

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86 a (Tel. 03923 754-242) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • die Planzeichnung i. d. F. des Entwurfes vom März 2025
  • die Begründung i. d. F. des Entwurfes vom März 2025
  • Umweltbericht i. d. F. des Entwurfes vom August 2024
  • Gehölzliste

Kontakt

Herr Mähler, Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86 a (Tel. 03923 754-242), E-Mail: philip.maehler@stadt-zerbst.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Gehölzliste
  • umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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