Bebauungsplan Stadt Zerbst/Anhalt Öffentliche Auslegung

Öffentliche Beteiligung vorzeitiger Bebauungsplan Nr. 01/2024 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Moritz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.06.2025 bis 11.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan Geltungsbereich

Der Stadtrat hat am 28. Februar 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 Freiflächen-Photovoltaikanlage Moritz gefasst (Beschluss-Nr. 0841/2024). Der Beschluss über die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung des Entwurfes zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 01/2024 Freiflächen-Photovoltaikanlage Moritz wurde in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Zerbst/Anhalt am 23.04.2025 gefasst. (BV/0145/2025)

Der Standort liegt zwischen Schora, Moritz und Güterglück. Auf zwei Flurstücken (Gemarkung Moritz, Flur 13, Flurstücke 39 und 40) soll ein Solarpark von ca. 34 ha errichtet werden.

Da es für die Gemeinde Moritz keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan gibt, kann die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nur mit Hilfe eines vorzeitigen Bebauungsplanes erreicht werden.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen- Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Moritz schaffen. Der Standort liegt zwischen Schora, Moritz und Güterglück. Auf zwei Flurstücken soll ein Solarpark von ca. 34 ha errichtet werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 08.07.2024 bis 22.07.2024 statt.

Begründung und Umweltbericht:

mit Informationen und Untersuchungen

  1. zum Schutzgut Mensch (Immissionsschutz, Erholung)
  2. zum Schutzgut Pflanzen (Biotoptypen, planungsbedingte Auswirkungen, Eingriffsbilanzierung)
  3. zum Schutzgut Tiere (Brutvögel; Reptilien, Feldhamster, Amphibien; Artenschutz)
  4. zur biologischen Vielfalt (Flora und Fauna)
  5. zu den Schutzgütern Boden und Fläche sowie Wasser (Versiegelung, Bodentypen, Oberflächengewässer, Grundwasser)
  6. zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Luft)
  7. zum Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild)
  8. zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter (archäologischen Fundstellen, Denkmalschutz)
  9. zu Wechselwirkungen / Kumulative Wirkungen

Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen:

  • Biotoptypenkartierung, Brutvogelkartierung, faunistische Habitatpotenzialanalysen in Bezug auf Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (ORCHIS Umweltplanung GmbH)
  • Blendgutachten (SONNWINN - Netzwerk für Gutachter im Bereich Photovoltaik)

Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 06.08.2024

Schutzgut Mensch (Immissionsschutz, Kampfmittel), Schutzgut Boden und Fläche sowie Wasser (Bodenschutz und Altlasten sowie Bodenfunktionsbewertungsverfahren, Gewässer, Oberflächenwasser Abfallrecht), Schutzgut Pflanzen und Schutzgut Tiere (Artenschutz, Kompensationsmaßnahmen), Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile), Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Denkmalschutz).

  • Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2024

Schutzgut Mensch (Immissionsschutz), Schutzgut Boden (Bodenhaushalt, Versiegelung), Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild)

  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Obere Immissionsschutzbehörde) vom 05.08.2024

Schutzgut Mensch (Immissionsschutz)

  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung und für nachhaltige Entwicklung) vom 31.07.2024

Schutzgut Pflanzen und Schutzgut Tiere (Artenschutz)

  • Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt Regionalbereich Ost vom 23.07.2024

Schutzgut Mensch (Immissionsschutz)

  • Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 22.07.2024

 Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser (Angaben zu Ingenieur- und Hydrogeologie)

  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 12.07.2024

Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Kulturdenkmale, Bodendenkmale)

  • Amt für Landwirtschaft, Flurerneuerung und Forsten Anhalt vom 30.07.2024

Schutzgut Pflanzen und Schutzgut Tiere (Kompensationsmaßnahmen), Schutzgut Boden (Bodenfruchtbarkeit, Sparsamer Umgang mit Grund und Boden)

  • Unterhaltungsverband Nuthe / Rossel vom 29.07.2024

Schutzgut Wasser (Gewässer)

Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 Freiflächen-Photovoltaikanlage Moritz in der Fassung vom Januar 2025 einschließlich Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Blendgutachten, FFH-VVP, Biotopbericht, Artenschutzfachbeitrag, Faunistischem Gutachten und den Abwägungsvorschlägen liegen vom

10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025

im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05 der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a in 39261 Zerbst/Anhalt, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:

Montag           9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86 a (Tel. 03923 754-241) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom Januar 2025
  • Begründung i. d. F. des Entwurfs vom Januar 2025
  • Umweltbericht i. d. F. des Entwurfes vom Januar 2025
  • Blendgutachten i. d. F. des Entwurfes vom Januar 2025
  • FFH-VVP i. d. F. des Entwurfes vom Januar 2025
  • Biotopbericht i. d. F. des Entwurfes vom Januar 2025
  • Artenschutzfachbeitrag i. d. F. des Entwurfes vom Januar 2025
  • Faunistisches Gutachten i. d. F. des Entwurfes vom Januar 2025
  • Abwägungsvorschläge Vorentwurf

Kontakt

Herr Neumann, Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86 a (Tel. 03923 754-241), E-Mail: patrick.neumann@stadt-zerbst.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Abwägungsvorschläge
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Blendgutachten
  • FFH-VVP
  • Biotopbericht
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Faunistisches Gutachten
  • umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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