Flächennutzungsplan Stadt Zerbst/Anhalt Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Deetz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.08.2025 bis 18.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Lageplan 3. Änderung FNP Deetz

Der Stadtrat hat am 25. Juni 2025 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB den Beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0182/2025). Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die 3. Änderung soll in Abhängigkeit und im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Freiflächen Photovoltaik Deetzer Weg der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgen. Die Änderung soll die planungsrechtliche Grundlage für die im Parallelverfahren aufgestellte Bauleitplanung bilden. Dazu wird die Fläche als sonstiges Sondergebiet solare Energieerzeugung ausgewiesen.

Die Änderung umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung: Deetz; Flur: 12; Flurstück: 1 (teilweise); Flurstück: 16 Gemarkung: Deetz; Flur: 9; Flurstück: 5 (teilweise). Der Geltungsbereich schließt eine Fläche von ca. 31,38 ha ein. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) des Ortsteils Deetz weist den Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fläche aus.

Der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom April 2025 einschließlich Planzeichnung, Begründung mit Anlagen liegen,

vom 04.08.2025 bis einschließlich 18.08.2025

im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                    Montag           9:00 – 12:00 Uhr

                                    Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                    Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                    Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                    Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.

Kontakt

Herr Patrick Neumann, Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241, E-Mail: patrick.neumann@stadt-zerbst.de)

Datenschutzerklärung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Anlagen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang