Bebauungsplan Stadt Zerbst/Anhalt Öffentliche Auslegung

Öffentliche Beteiligung vorhabenbez. B-Plan Nr. 01/2024 "Freiflächenphotovoltaik Übergabestation"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 14.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan vorh. B-Plan Nr. 01/2024 "Freiflächen-PV Übergabestation"

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 "Freiflächenphotovoltaik Übergabestation" zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage in der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0080/2024). Parallel dazu wurde die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt beschlossen (BV/0079/2024). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 10.03.2025 bis einschließlich 24.03.2025 statt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 29.10.2025 beschlossen (Beschluss-Nr. 0227/2025).

Der Vorhabenträger beabsichtigt im Süden der Stadt Zerbst/Anhalt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

  • im Osten durch eine Altdeponie
  • im Norden durch das Betriebsgelände der Elis Nordost GmbH
  • im Westen durch die Bundesstraße 187a

-     im Süden durch landwirtschaftliche Fläche

Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.000 m² und beinhaltet eine Teilfläche des Flurstückes

34/6, Flur 3 in der Gemarkung Zerbst.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Bundesstraße 187a im Westen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung einer nicht raumbedeutsamen Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen.

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Für eine Teilfläche erfolgt im Parallelverfahren die Änderung in ein Sondergebiet für solare Energieerzeugung.

Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.

Kontakt

Herr Mähler, Bau- und Liegenschaftsamt der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a, Zimmer 2.03, 39261 Zerbst/Anhalt, (Tel. 03923/754242), E-Mail: philip.maehler@stadt-zerbst.de

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