Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Halberstadt Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung in Halberstadt

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 26.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Bild: Marketing der Stadt Halberstadt

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT HALBERSTADT ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES ENTWURFS ZUR KOMMUNALEN WÄRMEPLANUNG IN HALBERSTADT

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG), welches zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die künftige Wärmeversorgung im Sinne der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 dekarbonisiert und treibhausgasneutral ausgestaltet werden.

Die Stadt Halberstadt ist dabei die Kommunale Wärmeplanung erstellen zu lassen. Grundlage der Planung bilden die Bestands- und Potentialanalyse, welche einen Überblick über den aktuellen Stand der Wärmeversorgung in der Stadt sowie über mögliche zukünftige Potenziale für erneuerbare Energien geben. Darauf aufbauend wurden mögliche Zukunftsszenarien entwickelt um die gefundenen Potentiale nutzbar zu machen. Der räumliche Geltungsbereich der Kommunalen Wärmeplanung umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Halberstadt inklusive Ortsteile (gemäß dem Ergebnis der Eignungsprüfung nach § 14 WPG). Die Bestandsanalyse und die Potentialanalyse (nach § 15 WPG und § 16 WPG) sind in zusammengefasster Form seit Ende 2025 öffentlich auf unserer Website einzusehen. Nach Analyse des Bestandes und der Potentiale erfolgte die Erarbeitung des Entwurfes für: das Zielszenario, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr sowie die Umsetzungsstrategie nach § 17 WPG bis § 20 WPG. Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse, die im weiteren Verlauf des Planungsprozesses noch überarbeitet und verfeinert werden können. Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass die kommunalen Wärmeplanung ein Planungsinstrument/ Fachkonzept ohne rechtliche Außenwirkung ist. Die Stadt Halberstadt ist gemäß § 13 Abs. 3 WPG verpflichtet den Entwurf auszulegen und im Internet zu veröffentlichen: https://www.halberstadt.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung-hbs.html und https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1002954

Die Auslegung findet vom 16.02.2026 bis zum 19.03.2026 in der Stadt Halberstadt (Abteilung Stadtplanung, Südanbau, Dachgeschoss), Domplatz 49, 38820 Halberstadt während der Dienstzeiten öffentlich statt. Während der Dauer der Auslegung und Veröffentlichung können Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:

Stadt Halberstadt - Abteilung Stadtplanung

Domplatz 49, 38820 Halberstadt

Klimaschutz@halberstadt.de

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