Bebauungsplan Stadt Bitterfeld-Wolfen Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Bebauungsplanes „Wassersportzentrum“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Ortsteil Stadt Bitterfeld

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 13.04.2026 bis 13.05.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 18.02.2026 unter der Beschlussnummer 252-2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wassersportzentrum“ einschließlich der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit im Ortsteil Stadt Bitterfeld beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Ferienhausanlage geschaffen werden. Ziel ist die Änderung der bisherigen Festsetzung der Sondergebietsfläche SO10 „Schiffsliegefläche“ in ein Sondergebiet „Freizeit und Erholung“ gemäß § 10 BauNVO. Das Plangebiet hat die Adresse Seeblick 3 in 06749 Bitterfeld-Wolfen und eine Größe von ca. 0,15 ha.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Entsprechend dem Beschluss erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich der darin enthaltenen Umweltbelange.

Darüber hinaus liegen zum Vorentwurf abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen aus:

  • Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 01.07.2025 zu den Themen Bergbau / Grundwasseranstieg, Geologie / Setzungen, Hydrogeologie / Grundwasserschutz,
  • Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 03.07.2025 zum Thema Hochwasserrisikogebiet,
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 403 Immissionsschutz vom 25.07.2025 zum Thema Immissionsschutz,
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 404 Wasser vom 08.07.2025 zu den Themen Wasserhaushaltsgesetz und Gewässerschutz,
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407 Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 03.07.2025 zu den Themen Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht,
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 21.07.2025 zum Thema Umwelt- und Klimaschutz (Wasserrecht: Hinweise zu Grund- und Abwasser, baulichen Anlagen sowie Steganlagennutzung, Immissionsschutz, Altlasten / Bodenschutz: allgemeine Hinweise, Abfallrecht: allgemeine Hinweise, Naturschutz / Forstbehörde: Erhalt Schilfgürtel als gesetzlich geschütztes Biotop mit Hinweisen),
  • Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg vom 23.06.2025, keine Einwände und Anforderungen,
  • Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 09.07.2025 mit Hinweis zum Thema Eingriff / Ausgleich,
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 24.07.2025 zu den Themen Grundwasser, Kippenböden / Setzungen / Standsicherheit, Uferzone, Hochwasser,
  • Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH vom 13.06.2025 zum Thema technische Einrichtungen,
  • Abwasserzweckverband Westliche Mulde vom 24.06.2025 zu den Themen Wasserwirtschaft, Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbewirtschaftung.

Parallel findet die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die Auslegung der oben genannten Unterlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht

in der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 13.05.2026

in der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen Zimmer 201 sowie im Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, im Zimmer 311/312

montags                    von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

dienstags                   von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

donnerstags              von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

freitags                      von 9:00 – 12:00 Uhr.

Innerhalb der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf und der Begründung schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, oder mündlich zur Niederschrift an den Auslegungsorten vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.

Stellungnahmen können auch auf elektronischem Wege (E-Mail) abgegeben werden an:               info.stadtentwicklung@bitterfeld-wolfen.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Des Weiteren kann der Entwurf der 4. Änderung des o. g. Bebauungsplanes in der Auslegungszeit auch digital über folgende Plattformen eingesehen werden:

  • Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen: www.bitterfeld-wolfen.de > Bauen > Stadtentwicklung / Bauleitplanung > Öffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen,
  • Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter nachfolgenden Link: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Bitterfeld-Wolfen.

Bitte nutzen Sie vorrangig diese Möglichkeiten der digitalen Einsichtnahme.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Kontakt

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Amt für Stadtentwicklung und Strukturwandel

Sachbereich Stadtplanung / GIS

Rathausplatz 1

06766 Bitterfeld-Wolfen

Telefon:             03494 / 6660-637

Fax:                   03494 / 6660-9637

E-Mail:               info.stadtentwicklung@bitterfeld-wolfen.de

Internet:             www.bitterfeld-wolfen.de

oder

Planungsbüro Trommer

Frau Anja Trommer

Chemieparkstraße 9

06749 Bitterfeld-Wolfen

Telefon:              03493 / 9225920

E-Mail:               info@planungsbuero-trommer.de

Internet:             www.planungsbuero-trommer.de

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