Bebauungsplan Stadt Bitterfeld-Wolfen Erneute Beteiligung

2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2009 „Am Brehnaer Überbau/Ostseite" im Ortsteil Stadt Bitterfeld

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 27.04.2026 bis 12.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Plangebietes (Planausschnitt ohne Maßstab)

Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 01.04.2026 unter der Beschlussnummer 029-2026 die Billigung des 2. Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2009 „Am Brehnaer Überbau/Ostseite“ einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden beschlossen.

Der 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01-2009 „Am Brehnaer Überbau/Ostseite“ wurde geändert. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird der geänderte 2. Entwurf erneut veröffentlicht.

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Bildungszentrums Mitteldeutschland geschaffen werden. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,052 ha.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Entsprechend dem Beschluss 029-2026 erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes mit Begründung sowie schalltechnischer Untersuchung.

Darüber hinaus liegen folgende zum Entwurf abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen aus:

  • Abwasserzweckverband Westliche Mulde vom 18.09.2025 zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung
  • DB AG – DB Immobilien vom 01.09.2025 mit Hinweis auf durch den Eisenbahnbetrieb entstehende Emissionen
  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 01.09.2025 zu Kulturdenkmälern
  • Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 15.09.2025 mit Hinweis auf Baugrunduntersuchung sowie hydrogeologischen Standortbedingungen
  • Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.09.2025 mit Hinweis auf das Stadtsicherungsprojekt sowie Niederschlagswasserentsorgung
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 403 – Immissionsschutz, vom 23.09.2025 mit Hinweis zum Katastrophenschutz (Nähe zu einem Betrieb, welcher der oberen Klasse der Störfallverordnung zugeordnet ist)
  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407 – Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung, vom 09.09.2025 mit Hinweis auf das Umweltschadensgesetz sowie Artenschutzrecht
  • Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 06.10.2025 mit Hinweisen auf Niederschlagswasser- und Schmutzwasserentsorgung, Grundwasserhaltungsmaßnahmen, Immissionsschutz (Verkehrs- und Gewerbelärm), Abfallrecht, Altlasten, Naturschutzrecht (Vermeidung Verbotstatbestände, artenschutzfachliche Untersuchungen, Baumschnittarbeiten)
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 25.09.2025 zu Grundwasserabsenkung
  • Bürger 1 vom 01.10.2025 mit Hinweisen auf Naturschutz und Nutzung erneuerbarer Energien

Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Auslegung der oben genannten Unterlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht

in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026

in der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen, Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Zimmer 201, sowie im Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, im Zimmer 311/312

montags                     von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

dienstags                   von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

donnerstags              von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

freitags                       von 9:00 – 12:00 Uhr.

Das Rathaus ist am 15.05.2026 geschlossen. An diesem Tag ist keine Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen möglich.

Innerhalb der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch auf elektronischem Weg (E-Mail) an info.stadtentwicklung@bitterfeld-wolfen.de abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 c der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bitterfeld-Wolfen, 10.04.2026

Armin Schenk       

Oberbürgermeister

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Sachbereich Stadtplanung/GIS
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen

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