Flächennutzungsplan Stadt Burg Frühzeitige Beteiligung

22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg für den Standort "Heidenden" in der Gemarkung Parchau

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.03.2026 bis 03.04.2026
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg im Bereich Solarpark „Heidenden“ in der Ortschaft Parchau

Stand, Ziel und Zweck der Planung sowie Lage im Stadtgebiet

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2025 mit Beschluss Nr. 047/2025 die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg im Bereich „Heidenden“ in der Gemarkung Parchau beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans soll die zukünftige Nutzung als sonstige Sonderbaufläche „Freiflächenphotovoltaik“ für Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2b BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO einschl. zugehöriger Nebenanlagen (Trafos, Wechselrichter, Speicher) sowie die Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem.§ 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB darstellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 126 erfolgt diese Änderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats durchgeführt.

Umweltprüfung

Im Hinblick auf den frühen Verfahrensstand liegen bisher keine umweltrelevanten Stellungnahmen vor. Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ein Vorentwurf der Begründung zuzüglich Umweltbericht bei.

Es besteht gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme für die Belange des Umweltschutzes und zur Abgabe von umweltrelevanten Informationen. Nähere Informationen zu den Zielen sowie Auswirkungen der Planung sind dem Vorentwurf der Begründung zu entnehmen.

Übersicht über den geplanten räumlichen Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg am Standort „Heidenden“ in der Ortschaft Parchau (Karte unmaßstäblich)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg am Standort "Heidenden" in der Ortschaft Parchau mit Begründung gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB online auf der Internetseite zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt in der Zeit vom:

vom 2. März 2026 bis einschließlich 3. April 2026

veröffentlicht.

  1. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg am Standort "Heidenden" in der Ortschaft Parchau mit der Planzeichnung (Fassung Vorentwurf / Stand: Januar 2026) und der zugehörigen Begründung (Fassung Vorentwurf / Stand: Januar 2026) zuzüglich des Umweltberichtes (Fassung Vorentwurf / Stand Februar 2026) liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusätzlich in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221), während der Sprechzeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch Keine Sprechzeit

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch auf telefonische Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -504 (Herr Wagener) sowie -236 (Frau Braunsdorf) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 221) möglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Beteiligung:

  • Planzeichnung in der Fassung des Vorentwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg am Standort „Heidenden“ in der Ortschaft Parchau (Stand Januar 2026)
  • Begründung in der Fassung des Vorentwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg am Standort „Heidenden“ in der Ortschaft Parchau (Stand Januar 2026)
  • Umweltbericht in der Fassung des Vorentwurfs der 22 Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burg am Standort „Heitenden“ in der Ortschaft Parchau (Stand Februar 2026)

3.         Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen,

  • dass während der o.g. Auslegungsfrist für jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Verwaltung besteht,
  • Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen von jedermann elektronisch übermittelt, schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben,
  • durch Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt sowie
  • persönlich in den genannten Zeiten in der Verwaltung oder
  • durch E-Mail an beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de abgegeben werden können.

Insbesondere interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können sowie dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

4. Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Daten werden im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber zur Mitteilung der Entscheidung über Ihre Stellungnahme genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: http://www.Stadt.Burg.Info/Bauen und Wohnen/Beteiligung Bauleitplanungen/Datenschutzbestimmungen in der Bauleitplanung (Stand: 21.11.2024)

Kontakt

David Bensch

Sachbearbeiter Verfahrensangelegenheiten

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen
Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921/921 514
Fax: 03921/921 600
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@Stadt-Burg.de
Internet: www.stadt-burg.de

Datenschutzerklärung

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