Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Burg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Kommunaler Wärmeplan

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.04.2026 bis 22.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Bekanntmachung
über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Zuge der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Burg gemäß § 13 Abs. 4 WPG

Bis zum Jahr 2045 soll die Wärmeversorgung in Deutschland klimaneutral erfolgen. Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Burg bildet die Grundlage dafür, wie dieser Wandel vor Ort gestaltet werden kann. Die Stadt Burg hat Ende 2024 mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans begonnen. Mit der fachlichen Begleitung wurden das Planungsunternehmen greenventory GmbH sowie die Stadtwerke Burg beauftragt.

Stand, Ziel und Zweck der Wärmeplanung in Burg

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 27. April 2023 mit Beschluss Nr. 054/2023/1 die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Burg beschlossen. Die Erstellung erfolgt auf Basis des Wärmeplanungsgesetztes des Bundes (WPG) sowie der Förderung der Kommunalrichtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative). Die Stadt Burg ist aufgrund des Wärmeplanungsgesetzes zur Veröffentlichung eines Wärmeplans bis zum 31.12.2026 verpflichtet (vgl. § 5 Abs. 2 WPG). Die Erstellung der Wärmeplanung muss bis zum 31.08.2026 Aufgrund der Förderung der nationalen Klimaschutzinitiative abgeschlossen sein.

Die Entwurfsfassung des kommunalen Wärmeplans liegt vor. Zur Darlegung und Erörterung wird auf Grundlage des § 13 Abs. 4 WPG eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung von mindestes einem Monat durchgeführt (hier: 6 Wochen).

Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 4 WPG

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 4 WPG wird die Entwurfsfassung des Endberichts der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Burg online auf der Internetseite des Beteiligungsportals des Landes Sachsen-Anhalt in der Zeit vom:

vom 09. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026

veröffentlicht.

  1. Die Entwurfsfassung des Endberichts der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Burg liegt gemäß § 13 Abs. 4 WPG zusätzlich in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221), während der Sprechzeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch Keine Sprechzeit

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch auf telefonische Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch), -511 (Herr Heublein) bzw. -504 (Herr Wagener) sowie -236 (Frau Braunsdorf) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 221) möglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Beteiligung:

  • Entwurfsfassung des Endberichts der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Burg, Stand April 2026
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
  • Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen von jedermann elektronisch übermittelt, schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben,
  • durch Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt sowie
    persönlich in den genannten Zeiten in der Verwaltung oder
  • durch E-Mail an beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de

Abgegeben werden können.

Insbesondere interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Kontakt

Christian Heublein

Stabsstelle Nachhaltige Wirtschaftlichkeit

Stadt Burg

Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen

In der Alten Kaserne 2

39288 Burg

Tel.: 03921 / 921 - 511

Fax: 03921 / 921 - 600

E-Mail: klimaschutz@stadt-burg.de

Internet: www.stadt-burg.de

Datenschutzerklärung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Daten werden im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber zur Mitteilung der Entscheidung über Ihre Stellungnahme genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung der Stadt-Burg unter: http://www.Stadt.Burg.Info/Bauen und Wohnen/Beteiligung Bauleitplanungen/Datenschutzbestimmungen in der Bauleitplanung (Stand: 21.11.2024)

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