Bebauungsplan Gemeinde Elsteraue Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 2 Eigenheimsiedlung „An der Schulstraße“ OT Spora - Teilaufhebung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.02.2026 bis 13.03.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Gemeinde Elsteraue

Der Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE ELSTERAUE

Beschluss über die Billigung und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimsiedlung „An der Schulstraße“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2025 den Vorentwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimsiedlung „An der Schulstraße“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 sowie der Nachbargemeinden bestimmt.

Die Aufhebungsfläche umfasst die Flurstücke 105/2 (teilweise), 480 und 488 der Flur 1 der Gemarkung Spora und ist in der nachfolgenden Abbildung kenntlich gemacht (schraffierter Bereich innerhalb des Geltungsbereichs).

Planungsziel ist die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimsiedlung „An der Schulstraße“ für denjenigen Anteil des Geltungsbereichs, der zum Zeitpunkt der Einleitung des Aufhebungsverfahrens nicht erschlossen oder bebaut wurde.

Nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln, welche voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sich durch die Planung ergeben. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen ist in der Begründung des Vorentwurfs zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 enthalten (dort Gliederungspunkt 5).

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimsiedlung „An der Schulstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit der Aufhebungssatzung (Teil B) und der Begründung in der Zeit

vom 09. Februar 2026  bis einschließlich 13. März 2026

im Internet unter https://www.gemeinde-elsteraue.de/de/bauleitplanung.html sowie über das Landesportal Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt-Viewer) unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen?ort=Elsteraue&format=Bauleitplan eingesehen werden.

Der Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 liegt im gleichen Zeitraum im Vorzimmer des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30 in 06729 Elsteraue, Ortsteil Alttröglitz zu folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:        

Montag            09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag          09.00 - 12-00 Uhr          und      13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag      09.00 - 12.00 Uhr          und      13.00 - 16.00 Uhr

Freitag             09.00 - 11.00 Uhr.

Mit der öffentlichen Auslage soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen oder Hinweise zum Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 in Text- und Schriftform (bauwesen@gemeinde-elsteraue.de bzw. Postadresse: Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue) sowie während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Elsteraue deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe E und Artikel 13 der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 – Datenschutzgrundverordnung – (DSGVO) finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Elsteraue unter https://www.gemeinde-elsteraue.de/de/datei/anzeigen/id/15429,1207/2025_09_09_dsgvo_baugb.pdf oder entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Elsteraue, 06.02.2026

Fischer

Bürgermeister                                                 Siegel

Kontakt

Herr Dirk Kaufmann
Telefon: 03441 226 181
E-Mail: kaufmann@gemeinde-elsteraue.de

Datenschutzerklärung

Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten bei öffentlicher Beteiligung nach BauGB

gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/279 vom 27.04.2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen
(Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)

Gemeinde Elsteraue
Hauptstraße 30
06729 Elsteraue
Deutschland

Tel.: +49 3441 226 0
Fax: +49 3441 226 163

Die Gemeinde Elsteraue ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch ihren Bürgermeister Andreas Buchheim gesetzlich vertreten.

Datenverarbeitende Stelle innerhalb der Gemeinde Elsteraue

Gemeinde Elsteraue
Innere Verwaltung
Hauptstraße 30
06729 Elsteraue
Deutschland

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
(Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)

Robin Data GmbH
Fritz-Haber-Str. 9
06217 Merseburg

Telefon: +49 (0) 3461-4792360
E-Mail: info@robin-data.io

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
(Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)

Die Verarbeitung erfolgt für die ordnungsgemäße öffentliche Beteiligung gemäß § 3 BauGB.

Die Erarbeitung umfasst die Entgegennahme und Speicherung der Adressdaten zur späteren Übermittlung des Ergebnisses.

Kategorien von Empfänger*innen der personenbezogenen Daten
(Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der o. g. Aufgabenerfüllung an interne Stellen der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue weitergegeben. Eine Weitergabe an Externe erfolgt nur und soweit es für die genannten Zwecke erforderlich ist. Innerhalb der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue erfolgt die Verarbeitung der Daten der Stellungnehmenden durch die an der Durchführung des jeweiligen Verfahrens beteiligten Stellen und Personen. Im Fall der notwendigen Einbeziehung des Gemeinderates werden die personenbezogenen Daten auch den ehrenamtlichen Gemeinde- und Ortschaftsräten außerhalb der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue zugänglich gemacht.

Dauer der Speicherung
(Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Rechte als betroffene Person
(Art. 13 Abs. 2 Buchstabe b-d DSGVO) Für die Verarbeitung im Rahmen der Stellungnahme haben Sie folgende Rechte:

  • Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 DSGVO
  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO


Erforderlichkeit
Eine rechtliche Erforderlichkeit zur Übermittlung personenbezogener Daten durch den Stellungnehmenden existiert nicht. Ohne diese Übermittlung entfällt jedoch auch das gesetzliche Recht auf Übermittlung des Ergebnisses nach § 3 Absatz 2 BauGB.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

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