Kontakt
Herr Dirk Kaufmann
Telefon: 03441 226 181
E-Mail: kaufmann@gemeinde-elsteraue.de
Datenschutzerklärung
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten bei öffentlicher Beteiligung nach BauGB
gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/279 vom 27.04.2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen
(Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)
Gemeinde Elsteraue
Hauptstraße 30
06729 Elsteraue
Deutschland
Tel.: +49 3441 226 0
Fax: +49 3441 226 163
Die Gemeinde Elsteraue ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch ihren Bürgermeister Andreas Buchheim gesetzlich vertreten.
Datenverarbeitende Stelle innerhalb der Gemeinde Elsteraue
Gemeinde Elsteraue
Innere Verwaltung
Hauptstraße 30
06729 Elsteraue
Deutschland
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
(Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)
Robin Data GmbH
Fritz-Haber-Str. 9
06217 Merseburg
Telefon: +49 (0) 3461-4792360
E-Mail: info@robin-data.io
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
(Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)
Die Verarbeitung erfolgt für die ordnungsgemäße öffentliche Beteiligung gemäß § 3 BauGB.
Die Erarbeitung umfasst die Entgegennahme und Speicherung der Adressdaten zur späteren Übermittlung des Ergebnisses.
Kategorien von Empfänger*innen der personenbezogenen Daten
(Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der o. g. Aufgabenerfüllung an interne Stellen der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue weitergegeben. Eine Weitergabe an Externe erfolgt nur und soweit es für die genannten Zwecke erforderlich ist. Innerhalb der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue erfolgt die Verarbeitung der Daten der Stellungnehmenden durch die an der Durchführung des jeweiligen Verfahrens beteiligten Stellen und Personen. Im Fall der notwendigen Einbeziehung des Gemeinderates werden die personenbezogenen Daten auch den ehrenamtlichen Gemeinde- und Ortschaftsräten außerhalb der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue zugänglich gemacht.
Dauer der Speicherung
(Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.
Rechte als betroffene Person
(Art. 13 Abs. 2 Buchstabe b-d DSGVO) Für die Verarbeitung im Rahmen der Stellungnahme haben Sie folgende Rechte:
- Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 DSGVO
- Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
- Löschung nach Art. 17 DSGVO
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Erforderlichkeit
Eine rechtliche Erforderlichkeit zur Übermittlung personenbezogener Daten durch den Stellungnehmenden existiert nicht. Ohne diese Übermittlung entfällt jedoch auch das gesetzliche Recht auf Übermittlung des Ergebnisses nach § 3 Absatz 2 BauGB.