Bebauungsplan Gemeinde Elsteraue Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Sprossen II“ der Gemeinde Elsteraue

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.04.2026 bis 29.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Elsteraue

zum Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Sprossen II“ der Gemeinde Elsteraue sowie
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Sprossen II“ der Gemeinde Elsteraue

Die Gemeinde Elsteraue beabsichtigt, einem Investor im südwestlichen Bereich des ehemalige Braunkohletagesbaus Zipsendorf-Süd zu ermöglichen, eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Für das Verfahren der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Sprossen II“ der Gemeinde Elsteraue gefasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark Sprossen II“ der Gemeinde Elsteraue einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Fassung Januar 2026 gebilligt und ihn zur Veröffentlichung § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbar­gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Sprossen und grenzt direkt an die Gemeindegrenze der Stadt Zeitz. Im Süden befindet sich der Flugplatz Sprossen. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Feldflur. Er weist eine Größe von ca. 16,5 ha auf und umfasst das Flurstück 26/3, Flur 7 der Gemarkung Rehmsdorf vollständig. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 Solarpark Sprossen II“ der Gemeinde Elsteraue in der Fassung vom Januar 2026 wird in der Zeit vom

27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026

veröffentlicht. Die hinterlegte Planung kann über folgende Internetseiten abgerufen werden:

https://www.gemeinde-elsteraue.de/de/veroeffentlichungen/bauleitplanung.html

sowie im zentralen Landesportal unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen?ort=Elsteraue&format=Bauleitplan

Die Stellungnahmen sollen während der Beteiligungsfrist elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Mail-Adresse:   bauwesen@gemeinde-elsteraue.de sowie info@slg-stadtplanung.de

Postadresse:    Gemeinde Elsteraue, Fachbereich Bauwesen, Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue

Ergänzend werden die Planunterlagen im Vorzimmer des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30 in 06729 Elsteraue, Ortsteil Alttröglitz zu folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermann Einsicht öffentlich zugänglich gemacht:

Montag             9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:          9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:      9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag             9.00 - 11.00 Uhr

Termine für Einsichtnahmen sind vorab telefonisch unter 03441 226-102 zu vereinbaren. Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter 03441 226181 gestellt werden. Für Fragen steht neben der Gemeindeverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro StadtLandGrün Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR, Händelstraße 8, 06114 Halle (Saale), Telefon: 0345 23977215 zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Elsteraue deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Elsteraue unter https://www.gemeinde-elsteraue.de/de/datei/anzeigen/id/15429,1207/2025_09_09_dsgvo_baugb.pdf oder entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Elsteraue, 24.04.2026

Fischer

Bürgermeister                                      Siegel

Kontakt

Herr Dirk Kaufmann
Telefon: 03441 226 181
E-Mail: kaufmann@gemeinde-elsteraue.de

Datenschutzerklärung

Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten bei öffentlicher Beteiligung nach BauGB

gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/279 vom 27.04.2016 -Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)

Gemeinde Elsteraue Hauptstraße 30 06729 Elsteraue Deutschland

Tel.: +49 34424 226 0 Fax: +49 34424 226 163

Die Gemeinde Elsteraue ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch ihren Bürgermeister gesetzlich vertreten.

Datenverarbeitende Stelle innerhalb der Gemeinde Elsteraue

Gemeinde Elsteraue Innere Verwaltung Hauptstraße 30 06729 Elsteraue Deutschland

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)

Robin Data GmbH Fritz-Haber-Str. 9 06217 Merseburg

Telefon: +49 (0) 3461-4792360 E-Mail: info@robin-data.io

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)

Die Verarbeitung erfolgt für die ordnungsgemäße öffentliche Beteiligung gemäß § 3 BauGB.

Die Erarbeitung umfasst die Entgegennahme und Speicherung der Adressdaten zur späteren Übermittlung des Ergebnisses.

Kategorien von Empfänger*innen der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der o. g. Aufgabenerfüllung an interne Stellen der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue weitergegeben. Eine Weitergabe an Externe erfolgt nur und soweit es für die genannten Zwecke erforderlich ist. Innerhalb der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue erfolgt die Verarbeitung der Daten der Stellungnehmenden durch die an der Durchführung des jeweiligen Verfahrens beteiligten Stellen und Personen. Im Fall der notwendigen Einbeziehung des Gemeinderates werden die personenbezogenen Daten auch

den ehrenamtlichen Gemeinde- und Ortschaftsräten außerhalb der Verwaltung der Gemeinde Elsteraue zugänglich gemacht. 

Dauer der Speicherung

(Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Rechte als betroffene Person

(Art. 13 Abs. 2 Buchstabe b-d DSGVO) Für die Verarbeitung im Rahmen der Stellungnahme haben Sie folgende Rechte:

· Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 DSGVO · Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

· Löschung nach Art. 17 DSGVO

· Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

Erforderlichkeit  

Eine rechtliche Erforderlichkeit zur Übermittlung personenbezogener Daten durch den Stellungnehmenden existiert nicht. Ohne diese Übermittlung entfällt jedoch auch das gesetzliche Recht auf Übermittlung des Ergebnisses nach § 3 Absatz 2 BauGB.

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Informationen

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