Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Wohngebiet - Lange Föhrde"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 30.05.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet - Lange Föhrde“ beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen.

Ziel des Vorhabens ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) zur Errichtung von Wohnhäusern, insbesondere die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum zum altersgerechten Wohnen. 

Der Geltungsbereich ist den Anlagen zu entnehmen.

Das Vorhaben liegt in der:

Gemarkung:               Gardelegen

Flur:                            8

Flurstücke:                  151/1, 150, 149

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,9 ha. Das Plangebiet ist umgeben von Wohnnutzung und Kleingärten. Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ist die Vorhabenfläche gegenwärtig als Grünfläche mit Zweckbestimmung Dauerkleingarten ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Vorentwurf zum Vorhaben liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

22.04.2024 bis 30.05.2024

zu den während der Auslegungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich aus.
 

Reguläre Öffnungszeiten:

Montags          09:00-12:00 Uhr

Dienstags        09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwochs       geschlossen

Donnerstags   09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitags           09:00-12:00 Uhr
 

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-176).

Der Vorentwurf kann ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Stadtentwicklung/Bauordnung-Bauleitplanung/

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, zuvorderst per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Frau Carolin Gericke
Telefon: 03907 / 716 175
E-Mail: carolin.gericke@gardelegen.de

Frau Saskia Kusian
Telefon: 03907 / 716 186
E-Mail: saskia.kusian@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

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