Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Feuerwehr Letzlingen“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.05.2024 bis 28.06.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Geltungsbereich "Feuerwehr Letzlingen"

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr Letzlingen“ beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen.

Ziel des Vorhabens ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Letzlingen, da das gegenwärtig genutzte Gerätehaus nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen für eine weitere Nutzung erfüllt.   

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Das Vorhaben liegt in der

Gemarkung:               Letzlingen

Flur:                            9

Flurstück:                    135

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,3 ha. Das Plangebiet liegt an der Bundesstraße B 71 am Ortsausgang Letzlingen, Jävenitzer Straße, in Richtung Gardelegen. Es schließt direkt an die Wohnbebauung an. Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ist die Vorhabenfläche gegenwärtig als Fläche für Wald ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Vorentwurf zum Vorhaben liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

21.05.2024 bis zum 28.06.2024

zu den während der Auslegungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich aus.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montags          09:00-12:00 Uhr

Dienstags        09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwochs       geschlossen

Donnerstags   09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitags           09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-175).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, zuvorderst per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Carolin Gericke
Telefon: 03907 / 716 175
E-Mail: carolin.gericke@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich "Feuerwehr Letzlingen"
  • Flurstück
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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