Flächennutzungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

5. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen „Biogasanlage Trüstedt“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.05.2024 bis 28.06.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Geltungsbereich "Biogasanlage Trüstedt"

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2024 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Gardelegen in der Fassung vom März 2024 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Der Entwurf zum Vorhaben liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

                                               21.05.2024 bis zum 28.06.2024

im Bauamt der Hansestadt Gardelegen, Rudolf- Breitscheid-Straße 3, Zimmer 116. Zusätzlich können auch außerhalb der Sprechzeiten Termine vereinbart werden (Tel. 03907 – 716 175).

Folgende Dokumente können während des Auslegungszeitraums eingesehen werden:

  • Planzeichnung (Stand: März 2024)
  • Begründung (Stand: März 2024)
  • Umweltbericht (Stand: März 2024)
  • Havarieraumberechnung (Stand: März 2022)
  • Anlagen mit umweltrelevanten Informationen, sowie bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, zuvorderst per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden:

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

  • Die bestehende Biogasanlage befindet sich etwa 100 m östlich entfernt zur nächstgelegenen betriebsfremden Wohnnutzung der Ortslage Trüstedt.
  • Mit der planungsrechtlichen Sicherung des gewerblichen Betriebes werden keine wesentlichen Änderungen an der Quantität oder Qualität der Emissionen bewirkt.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch; Stellungnahme, Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz                                                                                

Schutzgut Fläche und Boden

  • 58% der Fläche sind bereits versiegelt und weisen daher keine Bodenfunktionen aus.
  • Bauliche Veränderungen oder Neuversiegelungen werden nicht erforderlich.
  • Verbliebene unversiegelte Böden sind durch zurückliegende Bautätigkeiten mit eingeschränkten Bodenfunktionen ausgestattet.
  • Das Vorhabengebiet wurde als sanierte Altlastenverdachtsfläche unter der Reg.-Nr.: 150811350007054 erfasst.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden, Schutzgut Fläche; Stellungnahme Altmarkkreis Salzwedel, Bodenschutz und Altlasten                                                       

Schutzgut Wasser

  • Im Planungsraum befinden sich keine Oberflächengewässer oder Gewässer II. Ordnung.
  • Die Überdeckung des Grundwasserleiters ist mit einem Grundwasserflurabstand von mehr als 5 m als hoch zu bewerten.
  • Der geplante Geltungsbereich des vorhabenbez. B-Plans „Biogasanlage im OT Trüstedt“ liegt außerhalb des zurzeit festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Milde.

hierzu liegen aus: Begründung zum Punkt 5.4 Gewässer und Umweltbericht zum Schutzgut Wasser; Stellungnahme Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft; Stellungnahme Altmarkkreis Salzwedel, Wasserwirtschaft                                                                                                                     

Schutzgut Klima und Luft

  • Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.
  • Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 8,5 °C und die jährliche Niederschlagsmenge bei 541 mm.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • Das vollständig eingezäunte und eingewallte Betriebsgelände selbst ist als Industrie-, Gewerbefläche mit hohem Vorversiegelungsgrad anzusprechen. Auch auf den unbefestigten Flächen lässt sich die Bedeutung als Lebensraum vorliegend nicht ableiten, daher wurde auf eine Erfassung faunistischer Arten verzichtet. Der Planungsraum besitzt keine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Schutzgut Landschaftsbild

  • Vorliegend sind keine unzerschnittenen, störungsarmen und hochwertigen Landschaftsbildräume von der Planung betroffen. Der Planungsraum grenzt direkt an einen landwirtschaftliches Betriebsgelände.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Im Geltungsbereich befinden sich keine Bodendenkmale und auch keine Baudenkmale.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, Begründung zum Denkmalschutz, Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt

Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • Innerhalb der Vorhabenfläche befinden sich keine Schutzgebiete nationaler bzw. gemeinschaftlicher Bedeutung.
  • Nächstgelegene europäische Schutzgebiete befinden sich rund 3,5 km südwestlich außerhalb des Wirkbereiches der bestehenden Biogasanlage.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Stellungnahme Altmarkkreis Salzwedel, Natur- und Landschaftspflege

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht worden sind, aber hätte geltend gemacht werden können.

Kontaktperson

Frau Carolin Gericke
Telefon: 03907 / 716 175
E-Mail: carolin.gericke@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planung: Sondergebiet - Energiegewinnung aus Biomasse
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Havarieraumberechnung
  • Umweltrelevante Informationen

Informationen

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