Flächennutzungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

10. Änderung des FNP der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke (SOL-05)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.05.2024 bis 28.06.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung zur 10. Änderung FNP

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke (SOL-05) beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen. Ziel des Vorhabens ist die Ausweisung von Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung von Photovoltaik zum Bau und Betrieb von Photovoltaikfreiflächenanlagen (PVFA).

Der Änderungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Das Vorhaben liegt in der

Gemarkung:               Solpke

Flur:                            5

Flurstücke:                  42/11, 115, 119, 145, 129, 42/19, 42/9, 42/14, 42/10, 42/18, 44/29, 42/8, 143, 131, 135, 42/21, 42/7, 44/27, 42/17, 117, 141, 151, 149, 121, 125, 147, 139, 42/13, 42/15, 113, 44/31, 137, 44/37, 44/35, 42/16, 44/39, 127, 133, 123, 44/19, 44/33

Flur:                            7

Flurstücke:               230/3, 532, 525, 227/6, 6/1, 228/6, 690/6, 257, 228, 528, 244, 689/6, 239, 229/6, 530, 225/6, 728/6, 524

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 49 ha. Das zur Nutzung vorgesehene Gebiet grenzt nördlich an die Bundesstraße B 188 an. Östlich befindet sich die Ortschaft Solpke. Im Süden, des Plangebiets, verläuft die Haupteisenbahnstrecke Hannover-Berlin und östlich grenzt eine Waldfläche an.

Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke ist die Vorhabensfläche gegenwärtig als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren, gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PVFA Solpke West“.

Der Vorentwurf zum Vorhaben liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

21.05.2024 bis 28.06.2024

zu den während der Veröffentlichungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich aus.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-186).

Während der Veröffentlichung können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, zuvorderst per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Saskia Kusian
Telefon: 03907 / 716 186
E-Mail: saskia.kusian@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

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  • Planzeichnung
  • Begründung
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