Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PVFA Solpke West“ im OT Solpke (SOL-05)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.05.2024 bis 28.06.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Solpke West“ im OT Solpke (SOL-05) beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen. Ziel des Vorhabens sind die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA). Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund der Entfernung zum Schienenverkehr (bis zu 500 m) handelt es sich um eine sogenannte Gunstfläche, die nach EEG 2023 förderfähig ist, sowie um ein benachteiligtes Gebiet gemäß der Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO).

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Das Vorhaben liegt in der

Gemarkung:               Solpke

Flur:                            5

Flurstücke:                  42/11, 115, 119, 145, 129, 42/19, 42/9, 42/14, 42/10, 42/18, 44/29, 42/8, 143, 131, 135, 42/21, 42/7, 44/27, 42/17, 117, 141, 151, 149, 121, 125, 147, 139, 42/13, 42/15, 113, 44/31, 137, 44/37, 44/35, 42/16, 44/39, 127, 133, 123, 44/19, 44/33

Flur:                            7

Flurstücke:                  230/3, 532, 525, 227/6, 6/1, 228/6, 690/6, 257, 228, 528, 244, 689/6, 239, 229/6, 530, 225/6, 728/6, 524

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 49 ha. Das zur Nutzung vorgesehene Gebiet grenzt nördlich an die Bundesstraße B 188 an. Östlich befindet sich die Ortschaft Solpke. Im Süden, des Plangebiets, verläuft die Haupteisenbahnstrecke Hannover-Berlin und östlich grenzt eine Waldfläche an.

Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Solpke ist die Vorhabensfläche gegenwärtig als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB.

Der Vorentwurf zum Vorhaben liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

21.05.2024 bis 28.06.2024

zu den während der Veröffentlichungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich aus.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-186).

Während der Veröffentlichung können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, zuvorderst per

E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Saskia Kusian
Telefon: 03907 / 716 186
E-Mail: saskia.kusian@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

Übersicht
  • Auszug aus der Planzeichnung des Bebauungsplans - Stand Vorentwurf
  • Planzeichnung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Artenschutzfachbeitrag

Informationen

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