Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PVFA Gardelegen Flugplatz “ im OT Berge (GA-01)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.06.2024 bis 26.07.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Lage des Plangebiets

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Gardelegen Flugplatz“ im OT Berge (GA-01) beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen.

Ziel des Vorhabens sind die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA). Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Das Vorhaben liegt in der

Gemarkung: Berge

Flur: 8

Flurstücke: 13, 14

Flur: 10

Flurstücke: 17/1, 21/3, 23/11, 24/11, 30/11, 31/11, 40/17, 41/17, 43/18, 45/18, 50/17, 52/17, 53/17, 54/10, 55/10, 65/18, 67/17, 68/17, 69/17

Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst eine Fläche von ca. 88 ha und besteht aus Teilflächen. Der Geltungsbereich der nördlichen Teilfläche umfasst eine Fläche von ca. 37 ha und die südliche Teilfläche umfasst eine Fläche von ca. 51 ha. An der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des Projektes grenzt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an, sowie eine Waldfläche. Östlich befindet sich die Ortschaft Gardelegen und der Flugplatz Gardelegen. Im Süden, des Plangebiets, verläuft die Bundesstraße B188 und westlich grenzt eine Waldfläche an.

Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Berge ist die Vorhabensfläche gegenwärtig als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB.

Der Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

17.06.2024 bis 26.07.2024

zu den während der Veröffentlichungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich aus.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-186).

Während der Veröffentlichung können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, zuvorderst per

E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des

Landes Sachsen-Anhalt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Saskia Kusian
Telefon: 03907 / 716 186
E-Mail: saskia.kusian@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

Übersicht
  • Auszug aus der Planzeichnung des Bebauungsplans - Stand Vorentwurf
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag
  • Habitatpotenzialanalyse
  • Blendgutachten

Informationen

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