Vorhaben- und Erschließungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PVFA Siems “ im OT Sichau (SIE-01)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.09.2024 bis 08.11.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Siems“ im OT Sichau (SIE-01) beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen.

Ziel des Vorhabens sind die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVFA). Das vorgesehene Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Das Vorhaben liegt in der

Gemarkung:               Sichau

Flur:                            8

Flurstücke:                  26/3, 26/8, 103/26, 104/26

Das betreffende Plangebiet, bestehend aus dem Baufeld OST und WEST, wird durch ein öffentliches Wegegrundstück getrennt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 25 ha. An der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des Projekts grenzt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Nordöstlich befindet sich die Ortschaft Siems und östlich verläuft die Kreisstraße 1113. Im Süden, des Plangebiets, grenzt eine Waldfläche an und westlich verläuft die Landstraße 26.

Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Sichau ist die Vorhabensfläche gegenwärtig als Fläche für die Landwirtschaft

ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB.

Der Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

30.09.2024 bis 08.11.2024

zu den während der Veröffentlichungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich aus.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-186).

Der Vorentwurf kann ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Stadtentwicklung/Bauordnung-Bauleitplanung/

Während der Veröffentlichung können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, primär per

E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de, sowie auch über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Saskia Kusian
Telefon: 03907 / 716 186
E-Mail: saskia.kusian@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

Übersicht
  • Auszug aus der Planzeichnung des Bebauungsplans - Stand Vorentwurf
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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