Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan „Feuerwehr Letzlingen“ im Ortsteil Letzlingen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.10.2024 bis 29.11.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Geltungsbereich "Feuerwehr Letzlingen"

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan „Feuerwehr Letzlingen“ im OT Letzlingen gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

Auf einer Fläche von ca. 3000 m² ist im Ortsteil Letzlingen der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geplant. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 135 der Flur 9 in der Gemarkung Letzlingen und ist in südlicher, sowie westlicher Richtung von Wohnbebauung umgeben.

Im Zuge einer Risikoanalyse wurde erkannt, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Standort Letzlingen in seiner Gesamtheit nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die für eine weitere Nutzung des Bestandsgebäudes sprechen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses, dessen Infrastruktur auf Modernität setzt, sowie den Fokus auf zeitgemäße technische und funktionale Anforderungen legt.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Durch die zuständigen Fachbehörden des Altmarkkreises Salzwedel, die Untere Naturschutzbehörde sowie die Untere Forstbehörde, wurde die Möglichkeit der Umwandlung des Waldteilstücks als Geltungsbereich für den Bebauungsplan in eine andere Nutzungsart geprüft und genehmigt. Der Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:2 auf der vorgesehenen Kompensationsfläche innerhalb des Flurstücks 78/1, Flur 6, in der Gemarkung Wannefeld stehen keine Belange entgegen.

Der Entwurf zum Vorhaben wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

28.10.2024 bis zum 29.11.2024

zu den während der Veröffentlichung geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich ausgelegt.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch          geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-175).

Der Entwurf kann ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Stadtentwicklung/Bauordnung-Bauleitplanung/

Folgende Dokumente können während des Zeitraums der Veröffentlichung eingesehen werden:

  • Planzeichnung (Stand: August 2024)
  • Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: August 2024)
  • Zwischenbericht Katierungen von Flora und Fauna (Stand: Juli 2024) 
  • Anlagen mit umweltrelevanten Informationen, darunter: Genehmigung der Waldumwandlung in eine andere Nutzungsart vom 17.06.2024, Aussagen zur Kampfmittelfreiheit, sowie bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zum Vorhaben sind verfügbar und können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichung ebenfalls eingesehen werden:

Informationen zum Artenschutz und Biotoptypen:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht (Pkt. 2.1.1., 2.1.2.)
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel, untere Naturschutzbehörde vom   25.06.2024
  • Genehmigung der Waldumwandlung in eine andere Nutzungsart
  • Faunistisch-floristische Kartierung – Kartierbericht, Zwischenergebnisse, sowie Informationen zur Waldameise

Informationen zum Schutzgut Fläche und Boden:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel 
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht (Pkt, 2.1.3.)
  • Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampfmitteln in der Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 25.06.2024
  • Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 19.06.2024

Informationen zum Schutzgut Wasser:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel 
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht (Pkt. 2.1.4.)
  • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 25.06.2024
  • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 10.06.2024
  • Aussagen zum Vorranggebiet für Wassergewinnung in der Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 14.06.2024

Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht (Pkt. 2.1.5.)

Informationen zum Schutzgut Landschaft:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht (Pkt. 2.1.6.)

Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht (Pkt. 2.1.7.)

Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht (Pkt. 2.1.8.)
  • Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 29.05.2024

Der Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel (Büro Fugmann, Janotta und Partner, 2018) ist im Internet auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel (www.altmarkkreis-salzwedel.de) unter der Rubrik Wirtschaft und Natur – Natur und Umweltschutz – Landschaftsrahmenplan einsehbar oder kann zu den Sprechzeiten des Altmarkkreises Salzwedel im Verwaltungsgebäude, Karl-Marx-Straße 32 in 29410 Salzwedel eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Carolin Gericke
Telefon: 03907 / 716 175
E-Mail: carolin.gericke@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung einschließlich Umweltbericht
  • Zwischenbericht Kartierungen Flora-Fauna
  • Genehmigung Waldumwandlung
  • Kampfmittel
  • Umweltrelevante Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.