Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des B-Plans "Wohnquartier am Dorfteich" OT Mieste

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.11.2024 bis 10.01.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich Bebauungsplan "Wohnquartier am Dorfteich" im OT Mieste - Vorentwurf

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnquartier am Dorfteich“ im OT Mieste beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Ziel des Vorhabens ist die Ausweisung eines besonderen Wohngebiets (WB) zur Wiedernutzbarmachung der einst als Gewerbefläche für einen Betrieb der Holzverarbeitung genutzten Fläche. Geplant ist die Errichtung eines Wohnquartiers mit mehreren altersgerechten und barrierefreien Mehrfamilienhäusern. Des Weiteren ist eine Fläche im Plangebiet für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses vorgesehen.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Das Vorhaben liegt in der

Gemarkung:               Mieste

Flur:                            5

Flurstücke:                  147/1, 147/2 und 1356

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha und liegt im südlichen Ortskern von Mieste. Umliegend ist das Gebiet durch Wohnnutzung, als auch durch kleine, nicht störende Gewerbenutzungen sowie Verkaufseinrichtungen geprägt. Westlich grenzt ein kleiner „Dorfteich“ an das Plangebiet an.

Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ist die Vorhabenfläche gegenwärtig als Mischbaufläche ausgewiesen.

Der Vorentwurf zum Vorhaben liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom
 

25.11.2024 bis 10.01.2025
 

zu den während der Auslegungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich aus.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montags          09:00-12:00 Uhr

Dienstags        09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwochs       geschlossen

Donnerstags   09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitags           09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-176).

Der Vorentwurf kann ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/bauleitplanung

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Frau Carolin Gericke
Telefon: 03907 / 716 175
E-Mail: carolin.gericke@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

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  • Planzeichnung - Vorentwurf
  • Begründung - Vorentwurf
  • Gestaltungsplan - Vorentwurf
  • Altlastenuntersuchung

Informationen

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