Entwicklungssatzung Hansestadt Gardelegen Erneute Beteiligung

Zweiter Entwurf der Ergänzungssatzung Theerhütte

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.12.2024 bis 07.02.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2024 den zweiten Entwurf der Ergänzungssatzung Theerhütte im Ortsteil Theerhütte gebilligt und beschlossen, den zweiten Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung, mit einer Größe von 1.356 m², entspricht dem Flurstück 46, Flur 9 in der Gemarkung Letzlingen.
Mit der Ergänzungssatzung soll die bislang zum Außenbereich gehörende Fläche dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1, 3 BauGB zugeordnet werden. Ziel des Verfahrens ist die Herstellung von Baurecht für ein Einfamilienhaus sowie den erforderlichen Nebenanlagen auf dem Grundstück.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens besteht die Notwendigkeit der Be-achtung der gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der EU-Vogelschutzrichtlinie. Hierfür wurde die gegebene Bestandssituation für die Artengruppen erfasst. Im Rahmen von Geländebegehungen wurden hierzu eine Biotoptypenkartierung, sowie faunistische Kartierungen der Artengruppen Amphibien und Reptilien erstellt. Ergänzend dazu wurde eine Potenzialanalyse für weitere eingriffsrelevante faunistische Artengruppen erstellt. Unter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen sind keine Beeinträchtigungen der Artengruppen zu erwarten.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Der zweite Entwurf zum Vorhaben wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

                                                30.12.2024 bis zum 07.02.2024

zu den während der Veröffentlichung geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich ausgelegt.
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag    09:00-12:00 Uhr
Dienstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch   geschlossen
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Freitag     09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-176).

Der zweite Entwurf kann ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/Stadtentwicklung/Bauordnung-Bauleitplanung/

Folgende Dokumente können während des Zeitraums der Veröffentlichung eingesehen werden:

  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Kartierbericht mit integrierter faunistischer Potenzialanalyse inkl. Anlage 1- Biotoptypen und Anlage 2-Herpetofauna
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum zweiten Entwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zum Vorhaben sind verfügbar und können
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichung ebenfalls eingesehen werden:

Schutzgüter Tiere und Pflanzen
-    Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 31.08.2021, frühzeitige Beteiligung mit Informationen zur artenschutzrechtlichen Betrachtung nach §§ 39 und 44 BNatSchG
-    Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 06.05.2022, Beteiligung Entwurf mit Hinweisen zum Vorkommen geschützter Landschaftsbestandteile (§ 22 NatSchG LSA und Gehölzschutz), sowie Vorgaben zum Artenschutz und zur geplanten Ausgleichsmaßnahme
-    Kartierbericht mit integrierter Faunistischer Potenzialanalyse: Angaben zu erfassten Vorkommen und zum Lebensraumpotenzial geschützter Arten (Punkte 3 und 4)
-    Eingriffsbewertung und -bilanzierung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Punkte 3 und 5), sowie Maßnahmen für Vermeidung, Minimierung und Ausgleich (Punkt 4)

Schutzgüter Boden und Fläche
-    Hinweise zu Bodenschutz und Altlasten, Begründung (Punkt 4.1)
-    Hinweise zu Kampfmittelverdachtsfläche, Begründung (Punkt 4.5)
-    Eingriffsbewertung in das Schutzgut, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Punkt 3.2.3), sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen (Punkt 4)

Schutzgut Wasser
-    Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 31.08.2021, frühzeitige Beteiligung mit Informationen zu wasser  wirtschaftlichen Belangen und Hinweisen zum Niederschlagswasser
-    Stellungnahme Brandschutz der Hansestadt Gardelegen vom 02.08.2021, frühzeitige Beteiligung zur gesicherten     Löschwassermenge
-    Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 06.05.2022, Beteiligung Entwurf mit Hinweisen zu Löschwasserbrunnen und zum Gewässer II. Ordnung (Wanneweh)
-    Stellungnahme UHV „Untere Ohre“, frühzeitige Beteiligung mit Hinweisen zum Gewässer II. Ordnung (Wanneweh)
-    Angaben zum Wasserhaushalt, Begründung (Punkt 4.2) und zur Oberflächenentwässerung (Punkt 5.4.3)
-    Eingriffsbewertung in das Schutzgut, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Punkt 3.2.4) sowie Maßnahmen zur    Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen (Punkt 4)

Schutzgüter Luft und Klima
-    Stellungnahme ALFF vom 06.05.2022, Beteiligung Entwurf: Hinweis auf angrenzende landwirtschaftliche Flächennutzung und dessen Emissionen
-    Stellungnahme der Bundeswehr vom 02.05.2022, Beteiligung Entwurf: Hinweis auf Nähe zum Truppenübungsplatz und dessen Emissionen
-    Hinweise zum Immissionsschutz, Begründung (Punkt 4.3)
-    Eingriffsbewertung in die entsprechenden Schutzgüter, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Punkt 3.2.5)

Schutzgut Mensch
-    Stellungnahme ALFF vom 06.05.2022, Beteiligung Entwurf: Hinweis auf angrenzende landwirtschaftliche Flächennutzung und dessen Emissionen
-    Stellungnahme der Bundeswehr vom 02.05.2022, Beteiligung Entwurf: Hinweis auf Nähe zum Truppenübungsplatz und dessen Emissionen

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
-    Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 08.04.2022, Beteiligung zum Entwurf: Hinweise zum Umgang mit Bodenfunden
-    Hinweise zum Umgang mit Bodenfunden, Begründung (Punkt 4.4)

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Frau Carolin Gericke
Telefon: 03907 / 716 175
E-Mail: carolin.gericke@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

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