Flächennutzungsplan Hansestadt Gardelegen Frühzeitige Beteiligung

16. Änderung des FNP der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich OT Kloster Neuendorf (KLN-01)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 03.03.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung zur 16. Änderung FNP

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.04.2024 die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Kloster Neuendorf (KLN-01) beschlossen und veranlasst, den Vorentwurf gemäß § 3 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß

§ 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf zu beteiligen.

Ziel des Vorhabens ist die Ausweisung von Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung von Photovoltaik zum Bau und Betrieb von Photovoltaikfreiflächenanlagen (PVFA).

Der Änderungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Das Vorhaben liegt in der

Gemarkung:               Gardelegen

Flur:                            30

Flurstück:                    227

Gemarkung:               Kloster Neuendorf

Flur:                            4

Flurstück:                    779

Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs umfasst eine Fläche von ca. 8,23 ha. An der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des Projekts grenzt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an, die teilweise durch eine Baumbepflanzung begrenzt ist. Nordöstlich befindet sich die Ortschaft Kloster Neuendorf und östlich grenzt eine landwirtschaftliche Nutzfläche sowie Waldfläche an. Im Süden, des Plangebiets, verläuft ein landwirtschaftlicher Weg und die eingleisige Bahnlinie

(ehemalige Bahnstrecke von Gardelegen nach Haldensleben). Westlich grenzt ebenfalls eine landwirtschaftliche Fläche an.

Im Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Kloster Neuendorf ist die Vorhabensfläche gegenwärtig als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren, gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PVFA Kloster Neuendorf“ im OT Kloster Neuendorf (KLN-01).

Der Vorentwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Kloster Neuendorf (KLN-01) mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom

27.01.2025 bis 03.03.2025

zu den während der Veröffentlichungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich aus.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-186).

Der Vorentwurf kann ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/bauleitplanung

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Saskia Kusian
Telefon: 03907 / 716 186
E-Mail: saskia.kusian@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

Übersicht
  • Änderungsbereich
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Kartierbericht I Bilanzierung I AFB
  • Blendgutachten

Informationen

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