Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans "Wohngebiet - Lange Föhrde"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 03.03.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Geltungsbereich Bebauungsplan "Wohngebiet - Lange Föhrde"

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.12.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan „Wohngebiet – Lange Föhrde“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

Der Planungsbereich befindet sich etwa einen Kilometer östlich des Stadtzentrums des Ortsteils Gardelegen, zwischen Stendaler Straße und Lausebach, südlich anschließend an den Langförderweg.

Zielsetzung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit einer Bebauung durch freistehende Einzel- und Doppelhäuser, abzielend auf die Errichtung von altersgerechtem Wohnraum.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen. 

Der Entwurf zum Vorhaben wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom:
 

                                               27.01.2025 – 03.03.2025


zu den während der Veröffentlichung geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der

Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich ausgelegt.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag 09:00-12:00 Uhr

Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag 09:00-12:00 Uhr
 

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-176).

Der Entwurf kann ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:
 

https://www.gardelegen.de/bauleitplanung
 

Folgende Dokumente können während des Zeitraums der Veröffentlichung eingesehen werden:

  • Planzeichnung (Stand: Oktober 2024)
  • Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: Oktober 2024)
  • Anlagen mit umweltrelevanten Informationen, darunter die Baugrundbewertung (Stand: Januar 2024), Aussagen zum Kampfmittelverdacht sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern hier über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt  oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zum Vorhaben sind verfügbar und können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichung ebenfalls eingesehen werden:

Schutzgut Boden

  • Begründung (Pkt. 6.5) Topographie, Bodenschichten und Baugrund
  • Begründung (Pkt. 6.7) Information zu Altlasten und (Pkt. 7.8) Bodenschutz und Altlasten
  • Begründung (Pkt. 6.10) Informationen zur Kampfmittelverdachtsfläche
  • Umweltbericht (Pkt. 3.2) mit Informationen zum Schutzgut Boden
  • Baugrundbewertung
  • Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergwesen vom 21.05.2024 mit Hinweisen zum Bergbau und zur Geologie
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 28.05.2024 mit Hinweisen zum Bodenschutz und Altlasten

Schutzgut Fläche

  • Umweltbericht (Pkt. 3.3) mit Informationen zum Schutzgut Fläche
  • Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark vom 30.04.2024 mit Hinweisen zu den Erfordernissen der Raumordnung
  • Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 27.05.2024 mit Landesplanerischen Hinweisen
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 28.05.2024 mit Hinweisen zur städtebaulichen Würdigung

Schutzgut Wasser

  • Begründung (Pkt. 6.6) Wasserhaushalt
  • Begründung (Pkt. 6.9) Brandschutz
  • Umweltbericht (Pkt. 3.4) mit Hinweisen zum Schutzgut Wasser
  • Baugrundbewertung
  • Stellungnahme des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 26.04.2024 mit Informationen zu wasserwirtschaftlichen Belangen
  • Stellungnahme des Wasserverbands Gardelegen vom 03.05.2024 mit Informationen zur trink- und abwasserseitigen Erschließung
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 28.05.2024 mit Informationen zu Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 28.05.2024 mit Hinweisen zum Brandschutz
  • Stellungnahme der Hansestadt Gardelegen vom 03.05.2024 mit Informationen zur sichergestellten Löschwasserversorgung
  • Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes Milde Biese vom 11.06.2024 mit Hinweisen zum Gewässer II. Ordnung

Schutzgut Klima und Luft

  • Begründung (Pkt. 6.13) Immissionsschutz in Bezug auf den Menschen
  • Umweltbericht (Pkt. 3.5) mit Hinweisen zum Schutzgut Klima und Luft
  • Stellungnahmen des Landesverwaltungsamts, Referat Immissionsschutz vom 27.05.2024 mit Informationen zum Immissionsschutz

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Begründung (Pkt. 6.15) und (Pkt. 7.7) Artenschutz
  • Umweltbericht (Pkt. 3.6) mit Hinweisen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 28.05.2024 mit Hinweisen zur Natur- und Landschaftspflege

Schutzgut Landschaft

  • Begründung (Pkt. 6.14) Natur und Landschaft
  • Umweltbericht (Pkt. 3.7) mit Hinweisen zum Schutzgut Landschaft

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

  • Umweltbericht (Pkt. 3.8) mit Hinweisen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Begründung (Pkt. 7.5) Denkmalschutz und Archäologie
  • Umweltbericht (Pkt. 3.9) Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Bau- und Kunstdenkmale, Abt. Archäologie vom 03.05.2024 mit Hinweisen zur archäologischen Begleitung

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • umweltbezogene Informationen - Stellungnahmen
  • Baugrundbewertung

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