Flächennutzungsplan Hansestadt Gardelegen Öffentliche Auslegung

Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen OT Berge (GA-01)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.03.2025 bis 12.05.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung zur 13. Änderung FNP

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2025 den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Berge (GA-01) gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

Planungsziel ist die bisher als Landwirtschaft festgesetzte Fläche nunmehr als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung für die Nutzung von erneuerbarer Energie als Photovoltaikfreiflächenanlage (S Photovoltaik) auszuweisen.

Der Änderungsbereich ist den Anlagen zu entnehmen.

Das Gebiet befindet sich auf dem Gebiet der Hansestadt Gardelegen, in der Gemarkung Berge, westlich des Flugplatzes Gardelegen.

Gemarkung:               Berge

Flur:                            8

Flurstücke:                  14

Flur:                            10

Flurstücke:               17/1, 21/3, 23/11, 24/11, 30/11, 31/11, 40/17, 41/17, 43/18, 45/18, 50/17, 52/17, 53/17, 54/10, 65/18, 67/17, 68/17, 69/17

Die Flurstücke 13, Flur 3 und 55/10, Flur 10, der Gemarkung Berge wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Somit ergeben sich, abweichend zum Vorentwurf, drei Teilflächen statt der bisher zwei Teilflächen. Demnach umfasst die Gesamtgröße des Geltungsbereichs eine Fläche von ca. 70 ha. Der Geltungsbereich der nördlichen Teilflächen umfasst eine Fläche von ca. 19 ha und die südliche Teilfläche umfasst eine Fläche von ca. 51 ha. An der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des Projekts grenzt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an,

sowie eine Waldfläche. Östlich befindet sich der Ortsteil Gardelegen und der Flugplatz Gardelegen. Im Süden, des Plangebiets, verläuft die Bundesstraße B188 und westlich grenzt eine Waldfläche an.

Für die Ausweisung einer sonstigen Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien als Photovoltaikfreiflächenanlage (S Photovoltaik) wird im Parallelverfahren der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PVFA Gardelegen Flugplatz“ im OT Berge (GA-01), im Regelverfahren mit Umweltprüfung und zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf zum Vorhaben wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom:

31.03.2025 bis 12.05.2025

zu den während der Veröffentlichung geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich ausgelegt.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-186).

Der Entwurf kann über das Zentrale Landesportal für Raumordnung- und Bauleitplanung und ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/bauleitplanung

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das Portal des Landes Sachsen-Anhalt oder per E-Mail unter

bauleitplanung@gardelegen.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen in einem Teilbereich der Ortslage Berge (GA-01), bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie aus den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar.

Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine drei-stufige Bewertung der geplanten Sonderbaufläche bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht worden sind, aber hätte geltend gemacht werden können.

Kontakt

Frau Saskia Kusian
Telefon: 03907 / 716 186
E-Mail: saskia.kusian@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

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  • Änderungsbereich
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Blendgutachten
  • umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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