Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Öffentliche Auslegung

Entwurf des Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PVFA Gardelegen Flugplatz“ im OT Berge (GA-01)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.03.2025 bis 12.05.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Auszug Planzeichnung

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PVFA Gardelegen Flugplatz“ im OT Berge (GA-01) gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

Planungsziel ist die bisher als Landwirtschaft festgesetzte Fläche nunmehr als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung für die Nutzung von erneuerbarer Energie als Photovoltaikfreiflächenanlage (SO Photovoltaik) auszuweisen.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

Das Gebiet befindet sich auf dem Gebiet der Hansestadt Gardelegen, in der Gemarkung Berge, westlich des Flugplatzes Gardelegen.

Gemarkung:               Berge

Flur:                            8

Flurstücke:                  14

Flur:                            10

Flurstücke:                  17/1, 21/3, 23/11, 24/11, 30/11, 31/11, 40/17, 41/17, 43/18, 45/18, 50/17, 52/17, 53/17, 54/10, 65/18, 67/17, 68/17, 69/17

Die Flurstücke 13, Flur 3 und 55/10, Flur 10, der Gemarkung Berge wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Somit ergeben sich, abweichend zum Vorentwurf, drei Teilflächen statt der bisher zwei Teilflächen. Demnach umfasst die Gesamtgröße des Geltungsbereichs eine Fläche von ca. 70 ha. Der Geltungsbereich der nördlichen Teilflächen umfasst eine Fläche von ca. 19 ha und die südliche Teilfläche umfasst eine Fläche von ca. 51 ha. An der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des Projekts grenzt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an, sowie eine Waldfläche. Östlich befindet sich die Ortschaft Gardelegen und der Flugplatz Gardelegen. Im Süden, des Plangebiets, verläuft die Bundesstraße B188 und westlich grenzt eine Waldfläche an.

Der Entwurf zum Vorhaben wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom:

31.03.2025 bis 12.05.2025

zu den während der Veröffentlichung geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Bauamt, Zimmer 116 öffentlich ausgelegt.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag            09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-186).

Der Entwurf kann über das Zentrale Landesportal für Raumordnung- und Bauleitplanung und ebenfalls auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Wirtschaft & Stadtentwicklung“ > „Bauordnung & Bauleitplanung“ > „Laufende Bauleitplanung“ eingesehen werden:

https://www.gardelegen.de/bauleitplanung

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf beim Bauamt der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das oben Portal des Landes Sachsen-Anhalt oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PVFA Gardelegen Flugplatz“ im OT Berge (GA-01), bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie aus den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar.

Schutzgut Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.2)
  • Auswirkungen des Vorhabens durch den Entzug landwirtschaftlicher Flächen (z.B. Begründung, Kap. 6.4)
  • kritische Auseinandersetzung mit Belangen, die für bzw. gegen eine Inanspruchnahme der Flächen sprechen (z.B. Begründung, Kap. 6.4, Kap. 7)
  • Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark vom 26.06.2024 mit Hinweisen zu den Erfordernissen der Raumordnung
  • Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 02.07.2024 mit landesplanerischen Hinweisen
  • Stellungnahme des Amts für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 24.07.2024 mit Hinweisen zur Überplanung von Landwirtschaftsflächen

Schutzgut Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.3)
  • Informationen zu Altlasten und Kampfmittelverdachtsflächen (z.B. Begründung, Kap. 5.4)
  • Auswirkungen durch Überständerung und Versiegelung (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.3)
  • Bewertung des Bodens auf Grundlage des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens gem. BFBV-LAU (2022) (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.3)
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und der festgesetzten Anlage von extensiven Grünflächen als bodenverbessernde Maßnahmen (z.B. Umweltbericht, Kap. 3)
  • Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergwesen vom 22.07.2024 mit Hinweisen zum Bergbau und zur Geologie
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 24.07.2024 mit Hinweisen zum Bodenschutz und Altlasten

Schutzgut Wasser

  • Vorbelastungen von Grundwasser und Oberflächenwasser, Niederschlagverbringung, Auswirkung auf Grundwasserneubildung, Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.4)
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss (nicht erheblich) (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.4)
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Umweltbericht, Kap. 3.1)
  • Stellungnahme des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 27.06.2024 mit Informationen zu wasserwirtschaftlichen Belangen
  • Stellungnahme der Hansestadt Gardelegen vom 19.06.2024 mit Hinweisen zur Löschwasserversorgung
  • Stellungnahme des Wasserverbands Gardelegen vom 19.06.2024 mit Informationen zur trink- und abwasserseitigen Erschließung
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 24.07.2024 mit Hinweisen zu Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Brandschutz

Schutzgut Klima und Luft

  • klimatische Bedingungen im Plangebiet (Aussagen u.a. zu Kaltluftentstehungsgebieten, lufthygienischer Ausgleichsfunktion, Emissionen) (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.5)
  • Auswirkungen Mikroklima durch Überbauung und Versiegelung (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.5)

Biotope und Flora

  • im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.6)
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.6)
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß der Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt MLU 2009) (z.B. Umweltbericht, Kap. 3.3)
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen zur Umwandlung von Acker in extensives Grünland und des dazugehörigen Pflegekonzepts (z.B. Umweltbericht, Kap. 3.2)
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 24.07.2024 mit Hinweisen zur Eingriffsbilanzierung
  • Stellungnahme des Landeszentrums Wald vom 02.09.2024 mit Hinweisen zum Waldabstand

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage von Artabfragen, Potentialabschätzungen und durchgeführten Kartierungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten Vögel (Bodenbrüter, Groß- und Greifvogelhorste) und Reptilien (z.B. Umweltbericht, Kap. 4)
  • besonderer Artenschutz der Avifauna (Vögel), u.a. baubedingte und betriebsbedingte Auswirkungen auf bodenbrütende und gehölzbrütende Avifauna (hier insbesondere die Feldlerche und Rotmilan) (z.B. Umweltbericht, Kap. 4.4)
  • Vorbelastung durch landwirtschaftliche Nutzung (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.7)
  • bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.7)
  • Durchlässigkeit der Zaunanlage für kleine Tiere (z.B. Umweltbericht, Kap. 3.1)
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (z.B. ökologische Bauüberwachung, Bauzeitenregelung, Artenschutzkontrolle vor Baubeginn) (z.B. Umweltbericht, Kap. 4.5)
  • Stellungnahme des Rotmilanzentrums vom 09.09.2024 mit Hinweisen zum Rotmilan

Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.9)
  • Flächenzerschneidung, Wirkung auf das Landschaftsbild (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.9)

Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt) (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.10)
  • Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder und Geräuschentwicklung der Transformatoren (z.B. Begründung, Kap. 12)
  • Blendgutachten mit Betrachtung der Auswirkungen auf umliegende, schutzbedürftige Nutzungen, Verkehrswege und den Flugverkehr im Bereich des Sonderlandeplatzes
  • keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit durch Schall und Blendung (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.10)
  • Stellungnahme der Oberen Luftfahrtbehörde vom 26.07.2024 mit Hinweisen zur Blendwirkung

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen (z.B. Begründung, Kap. 5.2; Umweltbericht, Kap. 2.11)
  • begründete Vermutung auf bislang nicht aktenkundig gewordene Bodendenkmale im Plangebiet, daher Durchführung einer archäologischen Prospektion vor Baubeginn (z.B. Begründung, Kap. 5.2)
  • Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Bau- und Kunstdenkmale, Abt. Archäologie vom 19.07.2024 mit Hinweisen zur archäologischen Begleitung

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum (z.B. Begründung, Kap. 5.3; Umweltbericht, Kap. 2.12)
  • keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete (z.B. Begründung, Kap. 5.3)

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schützgütern (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.16)
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke (z.B. Umweltbericht, Kap. 1.2)
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung (z.B. Umweltbericht, Kap. 5)
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.15, Kap. 3.1)
  • Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen (z.B. Umweltbericht, Kap. 2.15.4)

Aus den auszulegenden Stellungnahmen ergeben sich Informationen zum Denkmalschutz, zur Auseinandersetzung mit Artenschutzkonflikten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) und zur Abschichtung umweltrelevanter Themen auf die Ebene des Bebauungsplans.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Saskia Kusian
Telefon: 03907 / 716 186
E-Mail: saskia.kusian@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Planzeichnung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Blendgutachten
  • Habitatpotentialanalyse
  • Herpetofauna
  • Avifauna
  • umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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