Bebauungsplan Hansestadt Gardelegen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Mieste „Claas Niederlassung für Landtechnik“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.12.2025 bis 30.01.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Mieste „CLAAS Niederlassung für Landtechnik“ im Ortsteil Mieste gebilligt und beschlossen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.

Auf einer nordwestlich gelegenen Fläche im Ortsteil Mieste von ca. 1,35 ha ist angedacht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines CLAAS-Vertriebs- und Servicestützpunkts für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte zu schaffen.

Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1330, Flur 4 in der Gemarkung Mieste.

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftig geregelte Nutzung und Bebauung des Bereichs zur Entwicklung von Gewerbe zu schaffen.

Geplant ist die Errichtung einer Werkstatt, eines Verkaufshops, sowie eines Bürobereichs und einer Unterstellhalle als bauliche Anlagen. Das Unternehmen vertreibt, wartet, vermietet und repariert Landmaschinen wie Mähdrescher, Feldhäcksler oder Rübenroder sowie auch Gartengeräte.

Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen. 

Im nördlichen Bereich des Geltungsbereichs ist die Trassierung der Bundesstraße B 188 als Ortsumgehung (B 188n) geplant. Die am Plangebiet anliegende „Kurze Straße“ wird neu an die B188n angebunden. Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens wurde dem betroffenen Flurstück im nördlichen Bereich eine Fläche von 1.323 m² entzogen. Zudem wird perspektivisch eine vorübergehende Nutzung von ca. 612 m² für den Bau der Umgehung erforderlich sein. Dies wird in der Planung berücksichtigt, da diese Bereiche von Bebauung freizuhalten sind.

Der Entwurf zum Vorhaben wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

22.12.2025 bis zum 30.01.2026

zu den während der Auslegungsfrist geltenden Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Gardelegen, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, Haus II, Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, Zimmer 210 öffentlich aus.

Reguläre Öffnungszeiten:

Montag           09:00-12:00 Uhr

Dienstag         09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag             09:00-12:00 Uhr

Zusätzlich können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden (03907/716-175).

Folgende Dokumente können während des Zeitraums der Veröffentlichung eingesehen werden:

  • Planzeichnung (Stand: Oktober 2025)
  • Begründung (Stand: Oktober 2025)
  • Umweltbericht (Stand: Oktober 2025)
  • Gestaltungsplan (Stand: Oktober 2025)
  • Anlagen mit umweltrelevanten Informationen, darunter: Aussagen zur Kampfmittelfreiheit sowie bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Während der Veröffentlichung können von jeder Person Bedenken, Anregungen und Hinweise zum Entwurf bei der Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, insbesondere Bauleitplanung, der Hansestadt Gardelegen vorgebracht werden, gern über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) oder per E-Mail unter bauleitplanung@gardelegen.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zum Vorhaben sind verfügbar und können

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Veröffentlichung ebenfalls eingesehen werden:

Informationen zum Artenschutz und Biotoptypen:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel
  • Begründung mit Ausführungen zum Artenschutz und Angaben zu Vorkommen streng geschützter Arten (Pkt. 7.5.)  
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 15.10.2025 mit Hinweisen zur Eingriffsregelung
  • Umweltbericht mit Angaben zu den Schutzgütern Arten und Biotope (Pkt. 2.4.,3.5.)
  • Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark vom 26.09.2025 mit Hinweisen zum Vorbehaltsgebiet ökologisches Verbundsystem

Informationen zum Schutzgut Fläche und Boden:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel
  • Begründung mit Hinweisen und Maßnahmen zur Bodenbeschaffenheit und Bodenschutz (Pkt. 3.2., 7.7.)
  • Begründung mit Hinweisen zu Altlasten (Pkt. 3.3.)
  • Begründung mit Festsetzungen zur Grünordnung (Pkt. 5.5)
  • Begründung mit Aussagen zu Kampfmitteln (Pkt 3.7.)
  • Umweltbericht mit Ausführungen zum Schutzgut Boden (Pkt. 2.1., 3.2.)
  • Umweltbericht mit Festsetzungen zur Grünordnung (Pkt. 1.2.5.)
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 15.10.2025 mit Hinweisen zum Bodenschutz und zu Altlasten

Informationen zum Schutzgut Wasser und Umgang mit Abfällen und Abwässern:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel 
  • Begründung mit Ausführungen zur Reinhaltung von Wasser (Pkt. 7.1.)
  • Begründung mit Ausführungen zur Abfallbeseitigung (Pkt. 7.2.)
  • Begründung mit Ausführungen zur Ver- und Entsorgung des Trink-/Schmutzwassers sowie Löschwasserversorgung und Niederschlagswasserbehandlung (Pkt. 6.2., 3.2.)
  • Umweltbericht mit Aussagen zum Schutzgut Wasser (Pkt. 2.2, 3.3)
  • Stellungnahme des Altmarkkreises Salzwedel vom 15.10.2025 mit Hinweisen zum Brandschutz
  • Stellungnahme des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft mit Angaben vom 30.09.2025 mit Angaben zum Hochwasserschutz
  • Stellungnahme des Wasserverbands Gardelegen vom 28.08.2025 mit Hinweisen zur Wasserver- und -entsorgung
  • Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Altmark vom 26.09.2025 mit Aussagen zum Vorbehaltsgebiet Wassergewinnung

Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel
  • Begründung mit Informationen zum Immissionsschutz (Pkt. 3.6., 7.3.)
  • Begründung mit Aussagen zum Klima (Pkt. 7.6.)
  • Umweltbericht mit Ausführungen zum Schutzgut Klima und Luft (Pkt. 2.3., 3.4.)

Informationen zum Schutzgut Landschaft:

  • Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel
  • Umweltbericht mit Aussagen zum Schutzgut Landschaftsbild (Pkt. 2.5., 3.6.)

Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • Umweltbericht mit Aussagen zum Schutzgut Mensch (Pkt. 2.6., 3.7.)

Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • Begründung mit Aussagen zum Denkmalschutz (Pkt. 3.7.)
  • Umweltbericht mit Ausführungen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Pkt. 2.7., 3.8.)
  • Information zu archäologischen Belangen in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 09.09.2025

Der Landschaftsrahmenplan für den Altmarkkreis Salzwedel (Büro Fugmann, Janotta und Partner, 2018) ist im Internet auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel (www.altmarkkreis-salzwedel.de) unter der Rubrik Wirtschaft und Natur – Natur und Umweltschutz – Landschaftsrahmenplan einsehbar oder kann zu den Sprechzeiten des Altmarkkreises Salzwedel im Verwaltungsgebäude, Karl-Marx-Straße 32 in 29410 Salzwedel eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Carolin Gericke
Telefon: 03907 / 716 175
E-Mail: carolin.gericke@gardelegen.de

Frau Antonia Ahrends
Telefon: 03907 / 716 176
E-Mail: antonia.ahrends@gardelegen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG LSA. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Hansestadt Gardelegen.

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