Bebauungsplan Gemeinde Teutschenthal Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 39 „Sondergebiet Einzelhandel Poststraße“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 11.05.2026 bis 19.06.2026
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Planzeichnung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bebauungsplanes Nr. 39 „Sondergebiet Einzelhandel Poststraße“ in der Gemarkung Teutschenthal

hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal hat am 07.04. bzw. mit Korrektur am 13.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 39 „Sondergebiet Einzelhandel Poststraße“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Planungsanlass zum Bebauungsplan Nr. 39 ist die geplante Erweiterung des Nahversorgungsstandorts an der Poststraße in Teutschenthal. Für den Standort am nordwestlichen Ortsrand der Ortslage Teutschenthal soll das Bauplanungsrecht für großflächigen Einzelhandel geschaffen werden. Zur Schaffung des Planungsrechtes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 liegt direkt an der Landesstraße L 174 – Poststraße bzw. nördlich der Straße - Kopfweg. Die räumliche Lage ist im Anschluss ersichtlich.  Der Bereich des in Rede stehenden Bebauungsplanes Nr. 39 umfasst folgenden Liegenschaftsbestand:

Gemarkung:    Teutschenthal,

Flur:                  7

Flurstücke:      35/5, 36/1, 36/3, 36/4, 36/5, 36/6, tlw. 37/1, 37/2, 38/2,

                        35/1, 35/3,35/6, tlw, 1263, tlw. 1265

Flur:                  8

Flurstücke:       tlw. 7/37, tlw. 7/40, tlw. 796/7      

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sondergebiet Einzelhandel Poststraße“, Ortschaft Teutschenthal in der Fassung vom April 2026 erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 39, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Anlagen wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom

11.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026

auf der Homepage der Gemeinde unter:

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/aktuelle-verfahren/aktuelle-verfahren.html  

sowie über das zentrale Landesportal unter:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/gemeinde_teutschenthal/startseite

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Gemeindeverwaltung Teutschenthal, Am Busch 19 in 06179 Teutschenthal während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:

Dienstag                              09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag                         09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag                                 09:00 – 12:00 Uhr

Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 034601 36619). Weitere Sprechzeiten können telefonisch unter 034601 36647 und / oder 034601 36600 angefragt werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 schriftlich, per E-Mail (michael.gerdes@gemeinde-teutschenthal.de ) und / oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweise

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 39 „Sondergebiet Einzelhandel Poststraße“, Ortschaft Teutschenthal in der Fassung vom April 2026 wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Teutschenthal, den 21.04.2026

T. Eigendorf

Bürgermeister

Kontakt

Stabsstelle Bürgermeister der Gemeinde Teutschenthal, Am Busch 19 in 06179 Teutschenthal

Herr Gerdes, 034601 36619

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