Bebauungsplan Stadt Genthin Erneute Beteiligung

3.Änderung des Bebauungsplanes Nr.105 "Industriepark Ost" - Stadt Genthin

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.03.2026 bis 22.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr.105 "Industriepark Ost" - Stadt Genthin gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Genthin hat in öffentlicher Sitzung am 05.03.2026 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr.105 "Industriepark Ost" - Stadt Genthin gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet durch Veröffentlichung des Entwurfes der 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr.105 "Industriepark Ost" - Stadt Genthin einschließlich Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet auf der Homepage der Stadt Genthin unter www.stadt-genthin.de Punkt Verwaltung – Bekanntmachung – Entwurf 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr.105 "Industriepark Ost" - Stadt Genthin im Zeitraum

vom 19.03.2026 bis einschließlich 22.04.2026 statt.

Parallel erfolgt die Auslegung der Unterlagen in der Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU), Marktplatz 3, 39307 Genthin Raum 1.05 zu folgenden Zeiten:

Montag            von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag           von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch          von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag       von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag             von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Auf telefonische Vereinbarung, Ansprechpartner Frau Tesch Telefon Nr. 03933/876401 ist eine Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU), Marktplatz 3, 39307 Genthin auch außerhalb der vor genannten Zeiten möglich.

Stellungnahmen können von jedermann unter Angabe des Planverfahrens und des Absenders während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift bzw. als E-Mail an folgende Anschrift eingereicht werden:

Stadt Genthin

Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU)

Marktplatz 3

39307 Genthin

oder per E-Mail an:  stadtverwaltung@stadt-genthin.de

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zur 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr.105 "Industriepark Ost" - Stadt Genthin
  • umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB

Sie enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern:

  1. Artenschutz und Biotoptypen:
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe durch die Änderung im Umwelt­bericht
  • Aussagen zum Biotopschutz und zum Artenschutz in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 17.11.2025
  1. Boden / Fläche
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe durch die Änderung im Umwelt­bericht
  • Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 10.11.2025
  • Aussagen zu Belastungen durch Kampfmittel in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 17.11.2025
  • Aussagen zu Altlasten und als Suchraum für Archivobjekte in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 24.11.2025
  1. Wasser
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe durch die Änderung im Umwelt­bericht
  • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 17.10.2025
  • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 17.11.2025
  1. Klima und Luft
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe durch die Änderung im Umwelt­bericht
  1. Landschaft
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe durch die Änderung im Umwelt­bericht
  1. Mensch
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Auswirkungen der Änderung im Umwelt­bericht
  1. Kultur- und Sachgüter
  • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe durch die Änderung im Umwelt­bericht
  • Information zu archäologischen Belangen in den Stellungnahmen des Landkreises Jerichower Land vom 17.11.2025 und des Landesamtes für Denkmal­pflege und Archäologie vom 16.10.2025

Der Umweltbericht ist Bestandteil der ausgelegten Begründung. Die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind Bestandteil der ausge­legten und im Internet ein­sehbaren Unter­lagen.

Hinweis:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Dagmar Turian                                     - Siegel -                       eingestellt am: 11.03.2026
Bürgermeisterin

Kontakt

Frau Katharina Tesch

Katharina.Tesch@stadt-genthin.de, Telefon Nr. 03933/876401, Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU), Marktplatz 3, 39307 Genthin

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang