Bebauungsplan Stadt Genthin Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nördliche Geschwister-Scholl-Straße“ Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.03.2026 bis 22.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nördlich Geschwister-Scholl-Straße“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

der Stadt Genthin über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Nördliche Geschwister-Scholl-Straße“

Der Stadtrat der Stadt Genthin hat in seiner Sitzung am 5. September 2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nördliche Geschwister-Scholl-Straße“ gefasst.

Ziel der Planung ist die städtebauliche Wiedernutzung einer ehemaligen gewerblich genutzten Brach- und Altlastenfläche nördlich der Geschwister-Scholl-Straße zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO. Vorgesehen sind unter anderem altersgerechtes Wohnen, eine Pflegeeinrichtung mit Intensivbetreuung sowie einzelne Einfamilienhäuser.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,04 ha und liegt nördlich der Geschwister-Scholl-Straße im Stadtgebiet von Genthin. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der Planzeichnung ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand: Januar 2026), liegt in der Zeit

vom 19.03. bis einschließlich 22.04.2026

in der Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU), Marktplatz 3, 39307 Genthin Raum 1.05 während der Dienstzeiten

Montag                      von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag                     von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                    von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag                 von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag                        von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Auf telefonische Vereinbarung, Ansprechpartner Frau Tesch Telefon Nr. 03933/876401 ist eine Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU), Marktplatz 3, 39307 Genthin auch außerhalb der vor genannten Zeiten möglich.

Stellungnahmen können von jedermann unter Angabe des Planverfahrens und des Absenders während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift bzw. als E-Mail an folgende Anschrift eingereicht werden:

Stadt Genthin

Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU)

Marktplatz 3

39307 Genthin

oder per E-Mail an:  stadtverwaltung@stadt-genthin.de

Parallel hierzu werden die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Genthin zur Verfügung gestellt.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung sowie zu den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch abgegeben werden.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Einklang mit der gleichzeitig durchzuführenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Dagmar Turian                                     - Siegel -                       eingestellt am: 11.03.2026
Bürgermeisterin

Kontakt

Frau Katharina Tesch

Katharina.Tesch@stadt-genthin.de, Telefon Nr. 03933/876-401   

Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU), Marktplatz 3, 39307 Genthin

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art.6 Abs.3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang