Flächennutzungsplan Stadt Haldensleben Öffentliche Auslegung

14. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 15.04.2026 bis 19.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Lageplan

Stadt Haldensleben

Der Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 14. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben

Der Stadtrat der Stadt Haldensleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 den Entwurf der 14. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange laut § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (BV 108-(VIII.)/2026).

Anlass und Ziele der Planung

Die Stadt Haldensleben mit den Ortsteilen Hundisburg, Satuelle, Süplingen, Uthmöden und Wedringen verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan erlangte nach Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt vom 07.03.2013 mit öffentlicher Bekanntmachung am 12.04.2013 seine Wirksamkeit und wurde mit Bekanntmachung vom 19.03.2021 um die Ortschaft Süplingen ergänzt. Die Bedarfsberechnungen für die Ausweisung von Bauflächen basieren auf einem Planungshorizont bis zum Jahr 2025. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Planungserfordernis ist hier insbesondere aufgrund der rapide steigenden Nachfrage des Einsatzes erneuerbarer Energien gegeben. Weitere Änderungserfordernisse betreffen die Anpassung des Flächennutzungsplanes an den demographischen Wandel sowie die Sicherung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Entwicklungsflächen für Gewerbe und Industrie. Zusätzlich sind redaktionelle Änderungen aufgrund der Aufstellung von Bebauungsplänen nach § 13a und § 13b BauGB und bisher vollzogener Änderungsverfahren in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Mit dem am 30.07.2011 in Kraft getretenen „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ erfolgte eine Novellierung des Baugesetzbuchs. Damit wurde die Bedeutung des Klimaschutzes in der Bauleitplanung als eigenständiges Ziel unterstrichen. Bezüglich der Einwohnerentwicklung lässt sich feststellen, dass aktuelle Einwohnerprognosen von einem deutlich geringeren Umfang des Einwohnerrückgangs als im Jahr 2013 prognostiziert ausgehen. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der Eigenbedarf an Wohnbauflächen je Ortschaft ermittelt und neue Wohnbauflächen bedarfsgerecht dargestellt. Ergebnis dieses 14. Änderungsverfahrens soll ein aktueller Flächennutzungsplan sein, dessen Inhalt aufgrund der derzeit vorliegenden Prognosen einen Planungshorizont bis zum Jahr 2030 beinhaltet.

Folgende Bereiche des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben werden im 14. Änderungsverfahren geändert:

  • Änderungsbereich Nr. 1:     Verlagerung der Wohnbaufläche Schulzenberg in Süplingen von der Westseite auf die Ostseite
  • Änderungsbereich Nr. 2:     Erweiterung der Wohnbauflächen östlich des Schackensleber Weges und an der ehemaligen Turmwindmühle in Hundisburg
  • Änderungsbereich Nr. 3:     Erweiterung der gemischten Baufläche Zum Kanal in Wedringen
  • Änderungsbereich Nr. 4:     Erweiterung der gemischten Baufläche Bülstringer Straße in Haldensleben
  • Änderungsbereich Nr. 5:     Darstellung einer gewerblichen Baufläche für den Bereich der ehemaligen Milchviehanlage in Satuelle
  • Änderungsbereich Nr. 6:     Verlagerung der gewerblichen Optionsfläche für Großbetriebe Wedringen Nordost auf Flächennördlich der Ohre östlich der B 71 mit der Zielsetzung einer Vermeidung weiterer Belastungen für die Ortschaft Wedringen
  • Änderungsbereich Nr. 7:     Darstellung einer Sonderbaufläche Tourismus für den Bereich der geplanten Entwicklung am Canyon in Süplingen
  • Änderungsbereich Nr. 8:     Darstellung einer entsprechend der Leitlinie für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu gliedernde Sonderbaufläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen südöstlich von Satuelle à dieser Änderungsbereich entfällt
  • Änderungsbereich Nr. 9:     Darstellung einer entsprechend der Leitlinie für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu gliedernde Sonderbaufläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen nordöstlich von Satuelle
  • Änderungsbereich Nr. 10:   Darstellung einer entsprechend der Leitlinie für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu gliedernde Sonderbaufläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen östlich von Uthmöden
  • Änderungsbereich Nr. 11:   Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen östlich vom Hungerwinkelgraben à dieser Änderungsbereich entfällt
  • Änderungsbereich Nr. 12:   Darstellung einer entsprechend der Leitlinie für Freiflächenphotovoltaikanlagen zu gliedernde Sonderbaufläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen nördlich und südlich der Bülstringer Straße westlich von Haldensleben
  • Änderungsbereich Nr. 13:   Erweiterung der gemischten Baufläche Hundisburg am Fischerufer
  • Änderungsbereich Nr. 14:   Verlagerung der Wohnbauflächenentwicklungsfläche Bodendorf südlich des Altenhäuser Weg und an den Ostrand der Ortslage an der Dorfstraße
  • Änderungsbereich Nr. 15:   Entfall der Entwicklungsflächen für das Burgbauprojekt Hundisburg

Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben wird in der Zeit vom

15.04.2026 bis einschließlich 19.05.2026

über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/haldensleben/startseite veröffentlicht und zusätzlich im Bürgerbüro der Stadt Haldensleben, Markt 20-22, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist zu den Dienststunden im Bauamt – Abteilung Stadtplanung/ Umwelt, Markt 20-22, 39340 Haldensleben über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Ihr wird während der Auslegungsfrist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf und der Begründung schriftlich (bevorzugt elektronisch per E-Mail an petra.schneemann@haldensleben.de) oder während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr zur Niederschrift abgegeben werden. Bei Bedarf sind nach telefonischer Vereinbarung (Frau Schneemann – 03904 479 2331) bzw. nach E-Mail Rücksprache andere Termine möglich. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 14. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Haldensleben den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 14. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben nicht von Bedeutung ist.

Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2, Satz 2, Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwänden ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Unterlagen mit umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben mit den Ortsteilen Hundisburg, Satuelle, Süplingen, Uthmöden und Wedringen (Planungsbüro Funke, Irxleben) mit Aussagen zu Bestand und Bewertung der folgenden Schutzgüter:

    • Mensch
    • Artenschutz und Biotope
    • Boden
    • Wasser
    • Landschaftsbild
    • Klima/Luft
    • Kultur und Sachgüter

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vom 28.10.2024 bis einschließlich 03.12.2024 wurden folgende umweltrelevante Stellungnahmen zur Bauleitplanung abgegeben:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales (10.12.2024)

- Hinweis zur Lage des Änderungsbereiches Nr. 7 im Vorranggebiet Nr. XIX „Flechtinger Höhenzug“  bzw. im LSG „Flechtinger Höhenzug“

- Hinweis auf Einstufung des ehemaligen Steinbruchs als geschütztes Biotop

- Hinweis auf Lage der Änderungsbereich 8, 9 und10 im Vorranggebiet für Wassergewinnung „Colbitz-Letzlinger-Heide

Landkreis Börde (26.11.2024)

Natur- und Umweltamt

SG Abfallüberwachung

- Hinweis auf Anzeigepflicht von Bodenverunreinigungen sofern Verdachtsmomente bestehen

SG Naturschutz und Forsten

- Bedenken bezüglich Lage des Änderungsbereiches Nr. 7 im LSG „Flechtinger Höhenzug“

- der Biotopverbund im Änderungsbereich 11 entlang des Hungerwinkelgrabens ist zu erhalten

- Hinweis auf Lage des Änderungsbereiches Nr. 13 am Rand des Tals der Beber à FFH-Vorprüfungspflicht

- Lage der Nachthufe auf Niedermoor

- Hinweis auf Einhaltung Abstand baulicher Anlagen zu Wald von 30 m

- Hinweis auf Lage von Wald (teilweise) im Änderungsbereich 7 à Waldumwandlung

- Hinweis zur Lage des Änderungsbereiches Nr. 7 im LSG „Flechtinger Höhenzug“

- Hinweis auf Einstufung des ehemaligen Steinbruchs als geschütztes Biotop

SG Wasserwirtschaft

- Hinweise zum Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser

- Hinweis auf Anzeigepflicht von Bohrungen und Brunnen

- Hinweis auf mittlere bis geringe Gschützheit des Grundwassers und Genehmigungspflicht von Grundwasserabsenkungen

- Hinweis auf Erlaubnisvorbehalt von Gewässerbenutzungen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2WHG

- Hinweis auf Lage von Teilen des Planungsgebietes in Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Haldensleben

Landesverwaltungsamt

Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung (12.11.2024)

- Hinweis zur Lage des Änderungsbereiches Nr. 7 im LSG „Flechtinger Höhenzug“

- Hinweis zur Beachtung des Umweltschadensgesetzes und des Artenschutzrechts

Referat Wasser (29.11.2024)

- Hinweis auf Lage des Änderungsbereiches 4 in Zone III des Wasserschutzgebietes Haldensleben

Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg (10.12.2024)

- Hinweis auf Lage der Änderungsbereiche 4, 5 und 8-11 im Vorranggebiet für Wassergewinnung

Abwasserverband Haldensleben (03.12.2024)

- Hinweis zum Umgang mit Schmutz- und abflusswirksamen Niederschlagswassers

Amt für Landwirtschaft,  Flurneuordnung und Forsten Mitte 18.12.2024

- Hinweis auf A-/E-Maßnahmen und das Flurbereinigungsverfahren „Ortsumfahrung Wedringen B 71“

Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Mitte 13.12.2024

- Hinweis auf A-/E-Maßnahmen im Zuge des planfestgestellten Vorhabens „Ortsumfahrung Wedringen B 71“

Landesamt für Geologie und Bergwesen (27.11.2024)

- Hinweis auf Überschneidung des Geltungsbereichs mit dem Bergwerkseigentumsfeld „Zielitz II“ (Bergbauberechtigungsnr. III-A-d/h-614/90/1008)

- Hinweis auf Lage des südlichen Teils des Plangebietes im bergbauberechtigungsfeld“Aller“(Bergbauberechtigungs-nr. I-B-c/d-137/23)

- Hinweis auf flurnah anstehendes Grundwasser bzw. Grundwasser von 1 -2 munter Flur beeinflusst

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (12.11.2024/ 06.12.2024)

- Hinweis auf Kulturdenkmale im Plangebiet

- Hinweis auf archäologische Kulturdenkmale im Plangebiet

- Hinweis auf Erforderlichkeit eines fachgerechten archäologischen Dokumentationsverfahrens (Sekundärerhaltung)

K+S Minerals and Agriculture GmbH (29.10.2024)

- Hinweis auf Lage des Plangebietes innerhalb des Bergwerkseigentumsfeldes Zielitz II und Zielitz III und Verweis, dass im Plangebiet bisher Absenkungen der Tagesoberfläche von ca. 0,1 m infolge Abbaueinwirkung messtechnisch nachgewiesen wurde

- Hinweis auf Vorhandensein von Festpunkten im Plangebiet

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal/ Elbe- Seitenkanal (17.01.2025)

- Korrektur bezüglich einer Kompensationsmaßnahme für den Ausbau des Mittellandkanals

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Haldensleben, den 20.03.2026

Hieber

Bürgermeister

Kontakt

Petra Schneemann

Bauplanung/Umwelt

Stadt Haldensleben

Markt 20-22

39340 Haldensleben

Tel.: (03904) 479-2331

Mail: Petra.Schneemann@Haldensleben.de

Internet: www.Haldensleben.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang