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Jens wolf
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen: FOTOWETTBEWERB 2026
Der Fotowettbewerb läuft ab sofort bis einschließlich 30. September 2026. Der Veranstalter des Fotowettbewerbs ist die Stadt Haldensleben, Markt 20-22, 39340 Haldensleben. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Zeitraums möglich.
Der Wettstreit findet in den Kategorien „Gartenhighlights“ und „Natur pur“ statt. Allein ein Kriterium gilt: Die Fotos müssen in Haldensleben oder Umgebung entstanden sein. Jeder Teilnehmer kann bis zu drei Fotomotive einstellen. Die Teilnahme ist kostenlos und ausschließlich über die Seite www.haldensleben.de möglich. Mit ihrer Teilnahme akzeptieren die Teilnehmenden, dass die Stadt Haldensleben die eingereichten Bilder für Marketing- und PR-Zwecke in Haldensleben verwenden kann.
Eine fachkundige Jury wählt aus allen Bildern die Gewinner aus. Es werden neben der fotografischen Qualität auch die Repräsentativität des Motivs für Haldensleben bewertet.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Anerkennung der Teilnahmebedingungen.
Die Teilnahme ist altersunbeschränkt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren erklären diese, dass eine Zustimmung der Eltern an dem Fotowettbewerb vorliegt. Mitarbeiter der Stadt Haldensleben sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die drei besten Bilder werden mit folgenden Preisen bedacht:
1. Preis Fotowettbewerb: als Hauptpreis winkt ein Rundflug ab Magdeburg mit dem Flugzeug
weitere Sachpreise
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung: "Fotowettbewerb 2026"
Im Rahmen des Fotowettbewerbs 2026 werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Stadt Haldensleben. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere zur Entgegennahme und Verwaltung der eingereichten Beiträge, zur Kommunikation mit den Teilnehmenden sowie zur Auswahl und Prämierung der Gewinner.
Hierbei werden insbesondere Name, Vorname, Kontaktdaten sowie die eingereichten Fotografien einschließlich etwaiger Bildtitel, Beschreibungen oder Angaben zum Aufnahmeort verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Wettbewerbs sowie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wird.
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre eingereichten Fotos im Rahmen des Wettbewerbs und der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Haldensleben verwendet werden dürfen. Dies umfasst insbesondere Veröffentlichungen auf der Internetseite der Stadt, in sozialen Medien, in Printmedien sowie im Rahmen von Ausstellungen. Eine Namensnennung erfolgt dabei in der Regel. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist, etwa an mitwirkende Dienstleister (beispielsweise für Druck oder Ausstellung) oder im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Eine darüber hinausgehende Weitergabe findet nicht statt.
Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung des Wettbewerbs und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist. Nicht prämierte Beiträge werden nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht, sofern keine weitergehende Einwilligung zur Nutzung vorliegt.
Die Teilnehmenden haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Mit der Teilnahme versichern die Teilnehmenden, dass sie Urheber der eingereichten Fotografien sind und keine Rechte Dritter verletzen. Sofern Personen auf den Bildern erkennbar abgebildet sind, ist sicherzustellen, dass entsprechende Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen.
Die Bereitstellung der genannten Daten ist für die Teilnahme am Fotowettbewerb erforderlich. Ohne diese ist eine Teilnahme nicht möglich.