Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ mit örtlicher Bauvorschrift

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 10.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 10/2024 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
     
  2. Auf der Grundlage des § 48 BauO LSA i.V.m. § 85 BauO LSA wird eine Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift Bestandteil des Bebauungsplanes. Der Entwurf der Stellplatzsatzung wird gebilligt.
     
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Aktuell politischer Beschluss:

  • die DS0007/24 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ mit örtlicher Bauvorschrift

Hinweis:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 131-2 „Klosterwuhne 39“ und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.
     
  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Die linkseseitig zur Verfügung stehenden Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die im Bebauungsplan zitierten DIN-Vorschriften liegen zur Einsicht im Baudezernat (siehe o.g. Adresse) aus.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
     
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de
  • über die Beteiligungsplattform

    Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden

und 

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Frau Mrochen

Stadtplanungsamt

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5322

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

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