Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 31.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 10/2024 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 04.04.2024 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird geringfügig geändert. Die östliche Grenze des Geltungsbereichs entlang der östlichen Straßenflurstücksgrenze Kümmelsberg wird auf die westliche Straßenseite verschoben und verläuft damit entlang der westlichen Grenze des B-Planes 301-1 "Kümmelsberg Ostseite", 6. Änderung. Die Änderung des Geltungsbereichs ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
     
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich C und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
     
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“ Teilbereich C und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Aktuell politischer Beschluss:

  • die DS0063/23 zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und geringfügige Änderung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan Nr. 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans 368-1C "Kümmelsberg Westseite" im Teilbereich und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet

    in der Zeit vom
    10.06.2024 bis einschließlich 10.07.2024
    veröffentlicht.
     
  2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

    während der Dienstzeiten
    montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
    mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
    freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
    für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

    Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kirchhoff (Tel.: 0391 540 5469). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Die linksseitig zur Verfügung stehenen Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die im Bebauungsplan zitierten DIN-Vorschriften liegen zur Einsicht im Baudezernat (siehe o.g. Adresse) aus.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
     
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.

 und

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Kirchhoff 

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5469

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.