Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 483-5 "Ehemaliges RAW-Gelände"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 15.08.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 13/2024 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483- 5 „ehemaliges RAW- Gelände" und die Begründung/Umweltprüfung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483- 5 „ehemaliges RAW- Gelände" und die Begründung/ Umweltprüfung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Aktuell politischer Beschluss:

  • die DS0154/24 zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 483-5 "Ehemaliges RAW-Gelände"

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-5 und die Begründung mit Umweltprüfung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

15.07.2024 bis einschließlich 15.08.2024

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Jungk (Tel.: 0391 540 5455).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2024

- Begründung Teil I und II zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2024

- Umweltprüfung als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans inklusive 11 Anlagen

In der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch
  • Vegetation
  • Tiere und Pflanzen
  • Geländeklima und Lufthygiene
  • Relief
  • Landschaft
  • Boden
  • Wasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter

- umweltbezogene Stellungnahmen:

  • der Unteren Bodenschutzbehörde vom 07.03.2024
  • Untere Immissionsschutzbehörde vom 07.03.2024
  • der Unteren Naturschutzbehörde vom 07.03.2024
  • Obere Naturschutzbehörde vom 07.02.2024
  • Obere Immissionsschutzbehörde vom 21.02.2024
  • Öffentlichkeit, zusammengefasst in der Zwischenabwägung Stand April 2024

              - Gestaltungsplan Freianlagen vom 26.04.2024

              - Verkehrsuntersuchung vom April 2024

              - Mobilitätskonzept vom 15.04.2024

              - Schalltechnisches Gutachten vom 18.03.2024

              - Baugrundgutachten vom 02.04.2024

              - Niederschlagsbeseitigungskonzept inklusive vier Anlagen

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.  

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- über die Beteiligungsplattform

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.     

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Jungk

Stadtplanungsamt

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5455

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

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