Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 255-3.1 "Berliner Ch./Friedrich-Ebert-Str."

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 12.08.2024 bis 12.09.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 15/2024 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

  • die DS0070/24 zum B-Plan Nr. 255-3.1 "Berliner Chaussee/Friedrich-Ebert-Straße"

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.06.2024 beschlossen:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-Ebert-Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255-3.1 „Berliner Chaussee/ Friedrich-Ebert-Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten

umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

1.         Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 255-3.1 und die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

12.08.2024 bis einschließlich 12.09.2024

veröffentlicht.

2.         Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags         von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags       von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs      von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags   von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags           von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schäffer (Tel.: 0391 540 5470).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2024

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand März 2024 inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Objektplanung

              - Faunistische Erfassung

              - Untersuchungsbericht zur Umweltbaubegleitung zum Gebäudeabriss bzw. der Baufeldfreimachung

              - Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom 15.11.2022

              - Auswirkungsanalyse vom 12.12.2019

              - Erkundung der Bausubstanz und des Untergrunds auf Schadstoffe vom 31.01.2017

              - Baugrundgutachten vom 26.07.2021

              - Regenwasserversickerung vom 15.03.2023

              - Entwässerungskonzept vom 28.03.2023

              - Schalltechnische Untersuchung vom April 2023

              - Verkehrsuntersuchung vom 19.01.2023

  Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.         

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:   

 Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

            1.    dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

            2.    dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

                   - über die Beteiligungsplattform

                   - durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

                   poststelle@stadt.magdeburg.de, oder

                   Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift vorgebracht werden.   

            3.    dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Frau Schäffer

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6
D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5470

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

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