Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 483-6 "Fahlberg-List"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 18.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 21/2024 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss zum Vorhaben:

die DS0325/24 zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 "Fahlberg-List"

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 17.10.2024 beschlossen:

  1. Der Titel des Bebauungsplans wird von „Elb-Hafen“ in „Fahlberg-List“ geändert.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird geringfügig geändert. Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:

-im Norden: durch die nördliche Begrenzung des Flurstücks 1530 der Flur 476;

-im Osten: durch den Flußlauf der Elbe;

-im Süden: durch die südliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Thüringer

Straße (Flurstücke 4004 und 4005 der Flur 477, Flurstück 7656 der Flur 476);

-im Westen: durch die östliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Straße Alt

Salbke, die östliche Begrenzung des Flurstücks 5528, die südliche, westliche und

nördliche Begrenzung des Flurstücks 5529/2 (alle Flur 476), weiterverlaufend auf der östlichen Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Straße Alt Salbke, die nördliche Begrenzung der Straßenverkehrsfläche der Oschersleber Straße weiterverlaufend an der westlichen Begrenzung des Nachtigallenstiegs.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 35 ha. Das in seiner Begrenzung

Vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil

dieses Beschlusses ist, dargestellt.

3.         Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 „Fahlberg-List"

und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

4.         Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 „Fahlberg-List"

und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer

eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten

umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 483-6 und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2024

- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2024

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zur Erfassung / Bewertung von schutzwürdigen Nutzungen durch Menschen
  • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur Erfassung / Bewertung der vorhandenen Biotope / Flora auf Grundlage einer Biotopkartierung und verbalen Beschreibung und zur Erfassung / Bewertung des Vorkommens ausgewählter faunistischer Artengruppen auf Grundlage von faunistischen Kartierungen
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Erfassung / Bewertung der klimatischen Situation im direkten Eingriffsbereich und dem unmittelbar angrenzenden Umfeld
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zur Erfassung / Bewertung relevanter Landschaftsbild- bzw. Ortsbildqualitäten (landschaftsbildprägender Elemente, Naturraumausstattung sowie Vorbelastungen) insbesondere in Hinblick auf die umgebenden Erholungsfunktionen
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zur Erfassung der bestehenden Flächennutzung, der Erfassung / Bewertung der Bodeneigenschaften und Vorbelastungen
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zu Grund- und Oberflächenwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zur Erfassung / Bewertung bekannter Sachgüter wie Gebäude, Betriebe und Infrastruktur

- umweltbezogene Stellungnahmen:

  • der Oberen Naturschutzbehörde vom 18.01.2024
  • der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 20.02.2024
  • der Unteren Wasserbehörde vom 30.01.2024
  • der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 30.01.2024
  • der Unteren Naturschutzbehörde vom 30.01.2024 und 06.02.2024

              - städtebaulicher Masterplan mit Stand 16.08.2024

- Gestaltungsleitfaden mit Stand 23.07.2024

- Verkehrsuntersuchung mit Stand 24.07.2024

- Entwässerungskonzept mit Stand 17.07.2024

- Kurzdarstellung Sanierungskonzept mit Stand 13.08.2024

- Auswirkungsanalyse Einzelhandel mit Stand 13.06.2024

- Schalltechnische Untersuchung mit Stand 31.05.2024

- Verschattungsuntersuchung mit Stand 23.07.2024

- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung mit Stand Juli 2024

- Plan Biotoptypen mit Stand November 2023

- Artenschutzfachbeitrag mit Stand Juli 2024

- Faunistische Kartierung mit Stand 30.11.2023

- FFH-Vorprüfung mit Stand Juli 2024

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.            

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Kontaktperson

Frau Callehn

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5382

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

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