Flächennutzungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der LH MD "Fahlberg-List"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 18.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 21/2024 / Landeshauptstadt Magdeburg - magdeburg.de

Aktuell politischer Beschluss zum Vorhaben:

die DS0374/24 zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Fahlberg-List"

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 17.10.2024

beschlossen:

  1. Der Titel der F-Planänderung wird von „Elb-Hafen“ in „Fahlberg-List“ geändert.
  1. Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Fahlberg-List“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung sowie der Umweltbericht sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Information verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
  3. Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Hinweise:

1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Fahlberg-List“ und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024

veröffentlicht.

2. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Dezernats für Umwelt und Stadtentwicklung auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2024

- Begründung zum Flächennutzungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juli 2024

- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Flächennutzungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt
  • Arten und Biotope – mit Aussagen u. a. zur  Berücksichtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von NATURA 2000 - Gebieten
  • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zum allgemeinen Klimaschutz (Klimaschutzklausel)
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zur Erhaltung und Entwicklung des baukulturellen Orts- u. Landschaftsbildes
  • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel) und Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Wasser – mit Aussagen u. a. zur Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Tiere und Pflanzen
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und Umbau vorhandener Ortsteile

- Auswirkungsanalyse mit Stand 26.06.2024

- Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 08.02.2024
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 04.03.2024

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.         

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:

fb64-beteiligung@stadt.magdeburg.de, oder

- über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachdienst Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                  

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Kontaktperson

Frau Krischel

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 0391 540 5326

Teilnahmebedingungen

Zur Abgabe einer Stellungnahme ist die Angabe der Adresse verpflichtend, um Sie anschließend über die Abwägungsergebnisse und Behandlung Ihrer Stellungnahme informieren zu können.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Auswirkungsanalyse
  • Plangrundlage
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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