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FAQ zum Einwohnerantrag

FAQ - Häufig gestellt Fragen!?

FAQ zu Einwohneranträgen

1. Was ist ein Einwohnerantrag?

Ein Einwohnerantrag ist ein formeller Antrag, den Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Magdeburg an die Stadtverwaltung oder den Stadtrat richten können, um konkrete Maßnahmen oder Entscheidungen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt zu fordern. Der Einwohnerantrag muss ein bestimmtes Begehren mit einer Begründung enthalten. Dieses Begehren darf innerhalb des letzten Jahres jedoch nicht Inhalt eines Einwohnerantrags gewesen sein.

2. Wer kann einen Einwohnerantrag stellen?

Jeder Einwohner oder jede Einwohnerin, der/ die in Magdeburg gemeldet ist und das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Einwohnerantrag stellen.

3. Werden bei der Antragstellung Gebühren fällig?

Nein, für einen Einwohnerantrag werden keine Gebühren erhoben, er ist somit kostenfrei. Es können jedoch Kosten für die Beschaffung von Unterschriften oder für die Erstellung von Informationsmaterialien anfallen. Auch im Falle eines Widerspruchsverfahrens werden keine Kosten erhoben.

4. Wie viele Unterschriften werden benötigt?

Die Anzahl der erforderlichen Unterschriften kann je nach Stadt unterschiedlich sein. In einer Stadt wie Magdeburg, mit mehr als 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern benötigt man min.2500 Unterschriften von stimmberechtigen Einwohnenden. Außerdem sollen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

5. Wo kann ich meine Unterschriftenlisten auslegen? 

Die Unterschriftenlisten können in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt ausgelegt werden. Der Initiator selbst übergibt dabei die vorbereiteten Listen an die Bürgerbüros und muss darauf achten, dass diese dann auch in ausreichender Menge vorhanden sind. Es ist möglich, von den Mitarbeitenden informiert zu werden, wenn nicht mehr ausreichende Listen vorrätig sind. Die Auslage selbst erfolgt am Infostand oder einem anderen geeignetem Platz und sind im Rahmen der Öffnungs- und Sprechzeiten zugängig. 

6. Wie reiche ich einen Einwohnerantrag ein?

Ein Einwohnerantrag muss schriftlich, mit den erforderlichen Unterschriften bei der Stadtverwaltung z.B. in einem der Bürgerbüros eingereicht werden. Die elektronische Form ist derzeit noch ausgeschlossen. Nach Überarbeitung des KVG wird auch die elektronische Form auf der Beteiligungsplattform der Landeshauptstadt möglich sein.

7. Gibt es Fristen für die Einreichung eines Einwohnerantrags?

Fristen müssen beachtet werden, insbesondere wenn der Antrag in einer bevorstehenden Sitzung des Stadtrats behandelt werden soll.

Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Stadtrates, Ortsrates oder eines beschließenden Ausschusses, muss er innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.

8. Was passiert nach der Einreichung des Antrags?

Nach der Einreichung wird der Antrag von der Stadtverwaltung geprüft. Der Stadtrat ist verpflichtet, den Antrag in einer Sitzung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang des Antrages zu behandeln und darüber zu entscheiden. Die Antragsteller werden in der Regel über das Ergebnis informiert.

9. Kann ich einen Einwohnerantrag zurückziehen?

Ein Einwohnerantrag kann zurück gezogen werden, solange er noch nicht behandelt wurde. Dies sollte schriftlich erfolgen.

10. Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten die Antragsteller eine Begründung. In einigen Fällen kann der Antrag überarbeitet und erneut eingereicht werden. Über den Widerspruch entscheidet dann letztlich die Kommunalaufsichtsbehörde.

Diese FAQ sollen Ihnen helfen, den Prozess des Einwohnerantrags in Magdeburg besser zu verstehen und Ihre Anliegen erfolgreich einzubringen. Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an die Stadtverwaltung wenden oder hier einen Beitrag senden.

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