Bebauungsplan Landeshauptstadt Magdeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des B-Planes Nr. 301-1 "Kümmelsberg Ost" im Teilbereich

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.02.2025 bis 12.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.

Amtsblatt 03/2025

Aktuell politischer Beschluss/Auftrag zum Vorhaben:

die DS0433/24 zum Entwurf und Erweiterung des Geltungsbereichs der 7. Änderung des B-Planes Nr. 301-1 "Kümmelsberg Ost" im Teilbereich

Zur Auslegung:

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 23.01.2025 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ im Teilbereich und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  1. Der Geltungsbereich wird im Süden erweitert. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Erweiterung wird neu umgrenzt:
  •  im Norden: von der westlichen Verlängerung der Nordgrenze des Flurstückes 5088, entlang der Nordgrenze des Flurstücks 5088, bis zur nördlichen Verlängerung der Ostgrenze des Flurstückes 5097der Flur 333;
  • im Westen: von der westlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 10633, 10632, 10631 der Flur 508 und Flurstück 5052 teilweise der Flur 333;
  • im Süden: von der Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5058 und der Westgrenze des Flurstücks 5105, von der Südgrenze des Flurstücks 5096 und deren östlicher Verlängerung, von der Westgrenze des Flurstücks 5096 und von der Südgrenze des Flurstücks 10626 und deren westlicher Verlängerung (alle Flurstücke Flur 333);
  • im Osten: von der nördlichen Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 5097 über die Flurstücke 5062, 5088 und 5089, entlang der Ostgrenze der Flurstücke 5097, 10036, 10037, 5100 und 5104 sowie der südlichen Verlängerung der Ostgrenze des Flurstücks 5104 der Flur 333.

Dieser Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher einen Bestandteil dieses

Beschlusses bildet, dargestellt.

  1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ im Teilbereich und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten

umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher

ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB

i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß §

3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf und die Erweiterung des Geltungsbereichs der 7. Änderung des B-Planes Nr. 301-1 „Kümmelsberg Ost“ und die Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.magdeburg.de/auslegungen

in der Zeit vom

10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025

veröffentlicht.

  1. Die vorgenannten Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich in dem o. g. Zeitraum im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg

während der Dienstzeiten

montags           von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

dienstags         von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr

mittwochs        von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

donnerstags    von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr

freitags             von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).

Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

  • Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301-1 mit dem Stand Oktober 2024
  • Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301-1 mit dem Stand Oktober 2024
  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301-1  Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
    • Mensch – mit Aussagen u. a. zum Erhalt und der Entwicklung eines für die Bewohner möglichst belastungsfreien Wohn- und Arbeitsumfeldes
    • Tiere und Pflanzen – mit Aussagen u. a. zur potenziell-natürlichen Vegetation und den Biotoptypen
    • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zu Frisch- bzw. Kaltluftbahnen
    • Landschaft – mit Aussagen u. a. zur Umweltrelevanz von Beeinträchtigungen der Landschaft bzw. des Stadtbildes
    • Boden – mit Aussagen u. a. zum Bodentyp und dessen Eigenschaften
    • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächen- und Grundwasser
    • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu im Plangebiet vorhandenen Kultur- und Sachgütern
  • umweltbezogene Stellungnahmen:
    • der Unteren Bodenschutzbehörde vom 15.09.2020 und 15.10.2020
    • der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 15.10.2020
    • der Unteren Wasserbehörde vom 15.10.2020
    • der Unteren Naturschutzbehörde vom 15.10.2020
    • des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 08.10.2020
  • Gutachten:
    • Artenschutzfachbeitrag vom 07.07.2021
    • Baugrundgutachten vom 28.06.2021 und 21.09.2023
    • Schalltechnische Untersuchung vom 29.03.2016

Die der Planung zu Grunde liegenden Gutachten und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften) können bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Stadtplanung und Vermessung, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg eingesehen werden.            

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  1. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen:

oder

  • über die Beteiligungsplattform des Landes Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich unter der oben genannten Anschrift oder während der Dienststunden im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung zur Niederschrift vorgebracht werden.                                                                                                 

  1. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Kontakt

Frau Mrochen

FB 64 Stadtplanung und Vermessung

An der Steinkuhle 6

D-39128 Magdeburg

Tel.: 391 540 5322

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Baugrundgutachten Teil 1
  • Baugrundgutachten Teil 2
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung zur Feldlerche und zum Feldhasen
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Schalltechnische Untersuchung Anlagen
  • Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen
  • Stellungnahme Umweltamt
  • Stellungnahme Untere Bodenschutzbehörde

Informationen

Übersicht
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